zurück zur Übersicht Lotte und Chato 31.05.2019 von Daphné A. Guten Tag, wenn ich Ihnen heute schreibe, dann weil ich sehr verzweifelt bin und nicht mehr weiter weiß. Das Veterinäramt hat mir vor ein paar Monaten (heute seit zwei Jahren) meine Hunde weggenommen. Laut Anwalt habe ich keine Chance und beide Hunde sind auch leider bereits vermittelt worden :( Das Amt hat es nicht mal für nötig gehalten, dem Tierheim das Alter der Hunde mitzuteilen :( Und das, obwohl sie eine Kopie der Impfausweise haben. Lotte wurde auf 2 geschätzt und Chato auf 4. Beide werden im November 4. Dass beide Geschwister sind, weiß das Amt auch. Das Tierheim hat das Alter auch nicht korrekt wiedergegeben, obwohl sie die Hunde gut kannten, denn ich habe die Hunde schon mal in Pension dort gelassen. Mich macht es sauer, dass das Amt mit sowas durchkommt :( Ich bin eine Kämpferin und kann Ungerechtigkeit nicht ab. Ich möchte und werde diese Entscheidung nicht einfach so hinnehmen. Ich hoffe, Sie können mir irgendwie helfen. Ich denke, ich werde kein Einzelfall sein, die Probleme mit dem Veterinäramt hat. Ich habe mit 13 Jahren meine Mutter verloren und nun nimmt man mir auch noch meine Hunde weg. Ich habe seitdem gesundheitliche Probleme und wohne bei meinem Freund, weil ich die leere Wohnung nicht ertrage. Für mich ist diese Situation unerträglich, ich leide sehr. Jeder kann Ihnen bestätigen, dass die Hunde es bei mir gut hatten. Das Amt hat mich schon seit Jahren auf dem Kieker. Lottes Tochter hatte ich z, B. einer Nachbarin gegeben und nach drei Monaten hat sie mir die Kleine mit Sachen auf den Balkon gestellt. Sie hätte für die Kleine nicht bezahlt, also wäre es noch meine Hündin. Ich hatte der Dame gesagt, sie soll sich mit dem Bezahlen Zeit lassen. Hauptsache, die Kleine ist in guten Händen. Und dann sowas ... :( Ich habe mich Monate lang um drei Hunde gekümmert. Das trotz Vollzeitjob. Ich hätte die Kleine nie ins Heim bringen können. In der Zeit hat ein Nachbar das angerufen und da sie mich schon kannten ...So fing es an. Ich werde dafür bestraft, dass ich mich um 3 Hunde gekümmert habe. Hätte ich die Kleine nicht aufgenommen, hätte ich meine Hunde noch. Das ist paradox! Die Kleine konnte ich zum Glück noch vermitteln. Ich habe noch Kontakt zu Emmas Frauchen. Ein paar Tage später kam das Amt mit der Polizei und nahm mir die Hunde weg :( Viele Grüße D. A. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist menschlich nachvollziehbar, dass Ihnen der Verlust der Hunde auch nach zwei Jahren noch nahe geht und Sie verärgert sind. Da das Recht jedoch keine Emotionen kennt, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Das Veterinäramt, als zuständige Behörde für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung durch die einzelnen Tierhalter, kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um festgestellte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz abzustellen und dafür zu sorgen, dass diese zukünftig nicht mehr vorkommen. Die Beschlagnahme wie in Ihrem Fall geschildert, ist eine drastische Maßnahme und daher nur als letztes Mittel möglich. Ob diese Maßnahme, die rechtlich einen Verwaltungsakt darstellt, rechtmäßig war, kann entweder mit einem Widerspruch oder einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angegriffen werden. Welcher Rechtsbehelf in Ihrem konkreten Fall zur Verfügung stand, muss der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende der Verfügung zu entnehmen gewesen sein. Da beide Alternativen jedoch innerhalb nur eines Monats nach Zugang eingelegt werden können, befürchte ich aufgrund der Tatsache, dass Ihre Hunde nun schon zwei Jahre fort sind, dass diese Frist bereits lange abgelaufen ist und allein aus diesem Grunde der Verwaltungsbescheid rechtskräftig geworden ist (unabhängig davon ob er inhaltlich richtig war oder nicht). Selbst wenn die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem konkreten Fall gefehlt oder falsch gewesen sein sollte, wäre die dann geltende Jahresfrist wahrscheinlich auch schon abgelaufen. Da Sie schreiben, dass Sie bereits einen Anwalt beauftragt haben, nehme ich an, dass er die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und der Rechtsmittelbelehrung sowie den Fristablauf bzw. die Möglichkeiten dagegen vorzugehen auch umfassend geprüft hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist menschlich nachvollziehbar, dass Ihnen der Verlust der Hunde auch nach zwei Jahren noch nahe geht und Sie verärgert sind. Da das Recht jedoch keine Emotionen kennt, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Das Veterinäramt, als zuständige Behörde für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung durch die einzelnen Tierhalter, kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um festgestellte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz abzustellen und dafür zu sorgen, dass diese zukünftig nicht mehr vorkommen. Die Beschlagnahme wie in Ihrem Fall geschildert, ist eine drastische Maßnahme und daher nur als letztes Mittel möglich. Ob diese Maßnahme, die rechtlich einen Verwaltungsakt darstellt, rechtmäßig war, kann entweder mit einem Widerspruch oder einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angegriffen werden. Welcher Rechtsbehelf in Ihrem konkreten Fall zur Verfügung stand, muss der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende der Verfügung zu entnehmen gewesen sein. Da beide Alternativen jedoch innerhalb nur eines Monats nach Zugang eingelegt werden können, befürchte ich aufgrund der Tatsache, dass Ihre Hunde nun schon zwei Jahre fort sind, dass diese Frist bereits lange abgelaufen ist und allein aus diesem Grunde der Verwaltungsbescheid rechtskräftig geworden ist (unabhängig davon ob er inhaltlich richtig war oder nicht). Selbst wenn die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem konkreten Fall gefehlt oder falsch gewesen sein sollte, wäre die dann geltende Jahresfrist wahrscheinlich auch schon abgelaufen. Da Sie schreiben, dass Sie bereits einen Anwalt beauftragt haben, nehme ich an, dass er die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und der Rechtsmittelbelehrung sowie den Fristablauf bzw. die Möglichkeiten dagegen vorzugehen auch umfassend geprüft hat.