zurück zur Übersicht Probleme mit Zuchtkatze bzw mit der Züchterin 01.07.2019 von Cynthia R. Ich habe zwei Rassekatzen angezahlt und leider haben beide Tiere Katzenschnupfen bekommen (nach Vertragsabschluss es waren wohl einige Kitten betroffen. Bei der Übergabe bzw. den Tag vorher hab ich noch gefragt, ob alles steht und klappt, dies wurde bejaht. Da waren sie schon 15 Wochen alt. Am Treffpunkt konnte ich sie kurz sehen und beiden hatten den Rotz. Die Züchterin gab mir Tipps, wie ich das wieder weg bekomme. Als wir nach 3 std Zuhause waren, niesten beide gefühlt ununterbrochen und ich ging am nächsten Tag zur Tierärztin, die sehr schockiert war, dass die Tiere mir so übergeben wurden. Half alles nix, ich ließ sie behandeln. 2 - 3 Wochen schon später im stetigen Kontakt mit der Züchterin, wurde es nicht wirklich besser, da kam sie und holte die Tiere ab, mit der Vereinbarung, dass sie sie behandeln lässt und dann auf meine Kosten kastrieren lässt. Der Restbetrag wurde bar am Tag Übergabe bezahlt 50 € gab es Nachlass aufgrund das bei dem einen Kater die Impfung nicht vervollständigt werden konnte, aufgrund des Schnupfens. 150 € gab sie mir für die Tierarztkosten bei meinem Tierarzt, die sich innerhalb von 2 Wochen auf 400 € beliefen. Meine Familie und meine Freunde verunsichern mich total und nun habe ich gefragt wie es ablaufen würde, wenn ich mich aufgrund der speziellen Situation vom Vertrag zurück treten wolle, das hat sie irgendwie persönlich genommen. Weil wohl 2 Tage nach der Übergabe das Veterinäramt bei ihr vor der Tür stand. Ich hänge mal das letzte Gespräch von heute mittag an. (Der Inhalt des Schreibens ist der Redaktion bekannt, wurde jedoch an dieser Stelle entfernt, um die Anonymität gewährleisten zu können.) Im Vertrag steht, dass sie gesunde Tiere übergibt, was sie ja nicht getan hat. Und meines Wissens nach habe ich ein Rückgaberecht. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst allgemeine Informationen vorweg. Ist ein verkauftes Haustier krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Zwingende Voraussetzung für alle genannten Varianten ist jedoch, dass der Verkäufer – außer in akuten Notfällen – VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden muss. Diese vorherige Aufforderung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Nachbesserung ausgeschlossen ist (z.B. eine unheilbare Krankheit vorliegt) oder wenn es sich um einen Notfall handelt und eine sofortige Behandlung lebensnotwendig ist. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich jedenfalls, dass die Züchterin eben jene Nachbesserung auf eigene Kosten durchführt und nicht nur den Kaufpreis des einen Katers gemindert, sondern Ihnen auch einen Teil der Ihnen entstandenen Tierarztkosten erstattet hat. Um zu prüfen, ob in Ihnen in konkreten Fall dennoch eine Rücktrittsrecht zusteht, müssten zur Anspruchsprüfung der gesamte Sachverhalt bekannt sein, sowie der Kaufvertrag und die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen vorliegen. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Anwalt/Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst allgemeine Informationen vorweg. Ist ein verkauftes Haustier krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Zwingende Voraussetzung für alle genannten Varianten ist jedoch, dass der Verkäufer – außer in akuten Notfällen – VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden muss. Diese vorherige Aufforderung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Nachbesserung ausgeschlossen ist (z.B. eine unheilbare Krankheit vorliegt) oder wenn es sich um einen Notfall handelt und eine sofortige Behandlung lebensnotwendig ist. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich jedenfalls, dass die Züchterin eben jene Nachbesserung auf eigene Kosten durchführt und nicht nur den Kaufpreis des einen Katers gemindert, sondern Ihnen auch einen Teil der Ihnen entstandenen Tierarztkosten erstattet hat. Um zu prüfen, ob in Ihnen in konkreten Fall dennoch eine Rücktrittsrecht zusteht, müssten zur Anspruchsprüfung der gesamte Sachverhalt bekannt sein, sowie der Kaufvertrag und die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen vorliegen. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Anwalt/Anwältin für Tierrecht.