zurück zur Übersicht Kater 07.07.2019 von Jana-Kristin K. Hallo Ich habe da mal eine ganz bestimmte Frage. Ich war fast 14 Jahre mit meinem Freund zusammen und habe aus dem Tierheim vor fast 7 Jahren einen Kater entdeckt und wollte ihn mit in unser neues gemeinsames Haus mitnehmen schleppte meinen freund dort mit hin und er konnte dann auch nicht nein sagen und nahmen ihn dort mit. Denn wurde die Schutzgebühr auch bezahlt und ich habe für diesen Kater auch unterschrieben ... also laut Papier meiner und ich habe dementsprechend auch seinen Pass mit Tatoowierungsnummer und chipnummer. Jetzt haben wir uns getrennt und er mich aus dem Haus geschmissen und rückt mir meinen Kater nicht raus wie kann ich da vor gehen, um ihn schnell wieder zu mir zu holen. Liebe grüsse Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt und der Tierschutzvertrag eingesehen werden. Anhand Ihrer Schilderung könnten Sie Alleineigentümerin des Katers sein, so dass Sie dann auch einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Exfreund hätten. Da es sich bei dem Nachweis und der Prüfung des Eigentumsrecht jedoch um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist eine verbindliche Prüfung und Bewertung nur nach Kenntnis des gesamten Sachverhaltes möglich. Wenn eine gütliche Lösung nicht möglich ist, müssten Sie notfalls das zuständige Amtsgericht einschalten und Klage erheben. Lassen Sie sich daher bei weiterem Bedarf über die Erfolgsaussichten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens und einer „normalen“ Klage und das jeweilige Kostenrisiko beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt und der Tierschutzvertrag eingesehen werden. Anhand Ihrer Schilderung könnten Sie Alleineigentümerin des Katers sein, so dass Sie dann auch einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Exfreund hätten. Da es sich bei dem Nachweis und der Prüfung des Eigentumsrecht jedoch um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist eine verbindliche Prüfung und Bewertung nur nach Kenntnis des gesamten Sachverhaltes möglich. Wenn eine gütliche Lösung nicht möglich ist, müssten Sie notfalls das zuständige Amtsgericht einschalten und Klage erheben. Lassen Sie sich daher bei weiterem Bedarf über die Erfolgsaussichten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens und einer „normalen“ Klage und das jeweilige Kostenrisiko beraten.