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Wem gehört mein Hund

von Karoline W.

Mai letzten Jahres habe ich mich von meinem Freund getrennt. Wir hatten eine gemeinsame Wohnung aber wenige Anschaffungen, die wir gemeinsam getätigt haben. Außer den Hund. Den Hund haben wir tatsächlich zusammen gekauft, uns den Kaufpreis geteilt und beide den Kaufvertrag unterschrieben. Wir stehen beide in der Urkunde. Bis auf ein paar Monate in 2016, habe ich mich hauptsächlich um den Hund gekümmert und auch nach der Trennung gab es keinen Zweifel, wer sich sowohl finanziell als auch zeitlich am besten um ihn kümmern kann, ich.
Zuerst wollte er den „Restwert“ für die „Sache“ ausgezahlt bekommen (ca. 600,-€), was wir mit den anfallenden Stromrückzahlungen verrechnet haben, so dass er rein theoretisch 300,-€ von mir für den Hund bekommen hätte. Ich habe dem zugestimmt.
Später hieß es dann unter uns, dass er auf das Geld verzichten würde, wenn er ihn ab und zu sehen könne. Ich stimmte dem zu. Nun lebe ich in Hamburg und er weiterhin in Köln. Alle Unterlagen sind bei mir und alle Anmeldungen (Steuer, Versichrungen etc.) laufen über mich. In den letzten 12 Monaten kam nicht ein einziges Mal die Bitte seinerseits ihn sehen zu können bzw. sich um ihn kümmern zu dürfen. Wie es ihm geht wurde eher sporadisch gefragt. Nun kam er gestern auf mich zu und fragte mich ob er ihn Ende August für 2 Tage mit ans Meer nehmen dürfe, seine neue Freundin und er wollen einen Kurztrip machen. Ich habe dies verneint aus verschiedenen Gründen. Meine Frage: Kann er irgendeinen Rechtsanspruch geltend machen oder mir sogar Diebstahl unterstellen, wenn ich ihm nach 12 Monaten den Zugriff auf den Hund verweigere?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie den Hund unstreitig damals gemeinsam angeschafft haben, haben Sie damals auch Gemeinschaftseigentum zu gleichen Teilen erworben. Da sich an dieser Eigentumssituation durch die Trennung Ihrer Partnerschaft allein nichts geändert hat, ist es gut, dass Sie anlässlich der Trennung eine Vereinbarung über den Hund getroffen haben.
Die Vereinbarung, dass Sie ihm „seinen Eigentumsanteil“ abkaufen ist sehr gut, da Sie damit Alleineigentümerin geworden sind/wären und dementsprechend auch allein über den Verbleib des Hundes und dessen Aufenthaltsort bestimmen können. In § 903 BGB sind die Befugnisse eines Eigentümers geregelt:
„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“
Leider geht aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig hervor, ob dies Vereinbarung erfüllt wurde oder ob die Verrechnung mit den Stromkosten nur eine Idee war bzw. welche Auswirkungen Ihre Zustimmung zu der Änderung dieser Vereinbarung rechtlich bedeutet. Hierzu müssten die gesamten Einzelheiten bekannt sein und auch mögliche Korrespondenz zwischen Ihnen, über WhatsApp etc, eingesehen werden. Dies ist auch hinsichtlich einer möglichen „Besuchsregelung“ wichtig, da er nur dann einen durchsetzbaren Anspruch auf „Betreuung des Hundes“ hätte, wenn er eine solche Vereinbarung zwischen Ihnen beweisen könnte. Sollte er tatsächlich weiterhin gegen Ihren Willen den Hund mit in den Urlaub nehmen wollen, müsste er dies notfalls einklagen. Spätestens dann sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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