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Hundesteuer

von Manuela L.

Hallo, im Jahr 2018 wurde der Hund meiner Eltern eingeschläfert. Sie hatten bis dato Hundesteuer gezahlt. Jetzt habe ich erfahren, dass durch die Schwerbehinderung (100%) meines Vaters mit dem Merkzeichen H , er sich hätte von der Hundesteuer befreien lassen können. Das heißt meine Eltern haben seit 2012 bis 2018 jedes Jahr unnötig die Hundesteuer entrichtet. Aus Unwissenheit, denn wenn man Steuern sparen kann, sagt einem das niemand! Jetzt meine Frage, ist die Aufforderung an die Stadt zu einer Rückzahlung der Hundesteuer für wenigstens 3 Jahre möglich? Gibt es da evtl. bereits ein Urteil? Ich konnte bisher nichts im Internet finden. Vielleicht wissen Sie da eine Rechtsgrundlage ? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen... Mit freundlichen Grüßen, M. L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die angesprochene Befreiung von der Hundesteuer findet sich in § 6 der Hundesteuersatzung der Stadt Lübeck und ist nur auf Antrag des Hundehalters zu gewähren. Dass die Stadtverwaltung Ihren Vater auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen hat, mag ärgerlich sein, allerdings ist die Stadt hierzu auch nicht verpflichtet.
Da die Hundesteuer jährlich anfällt, wird dem Hundehalter auch jedes Jahr ein Jahr ein entsprechender Hundesteuerbescheid zugestellt, dem auch eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist (entweder ist ein Widerspruch möglich oder eine Klage). Nach Ablauf der dort genannten Frist wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden. Versuchen Sie dennoch rückwirkend die entsprechende Steuerbefreiung zu erhalten und lassen Ihren Vater einen entsprechenden Antrag stellen. Vielleicht lässt die Behörde sich ja darauf ein.

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