zurück zur Übersicht

Wie kann ich helfen?

von M. A.

Hallo, die Cousine meines Verlobten hat eine Langhaarkatze, die sehr vernachlässigt wird. Sie wird nicht gebürstet, hat nur eine Kratzmöglichkeit, die sie nicht annimmt, und immer wenn ihre Haare verfilzt sind, werden sie einfach abgeschnitten. Die Kinder (2 1/2 und 6) "spielen" mit ihr, indem sie sie in ein Spielzeugauto sperren und das durch die Wohnung schieben sowie gegen Wände und Türen knallen lassen. Nun ist die Familie im Urlaub und die Katze ist bei der Oma, die Kettenraucherin ist, einquartiert, ohne Rückzugsmöglichkeiten, Kratzmöglichkeiten, Bürste/Kamm oder ähnlichem. Wie kann ich helfen? Ich kann ja das Tier nicht einfach entführen, aber es tut mir weh zu sehen wie sie geradezu misshandelt wird.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Bedenken, ob dies eine artgerechte Katzenhaltung darstellt.
Allgemein gilt folgendes. Gemäß § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Konkreter besagt dann zusätzlich § 2 Tierschutzgesetz, dass Halter und Betreuer eines Tieres es seiner Art entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen müssen.
Zuständig für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben ist das Veterinäramt der Stadt in der die Katze gehalten wird. Das Amt muss dann im Einzelfall prüfen, ob die vorgefundenen Haltungssituation „seiner Art entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und untergebracht ist. Wie die von Ihnen beschriebenen Umstände dort bewertet werden ist nicht absehbar. Handelt es sich um einen begründeten Verdacht einer  nicht artgerechten Haltung können die Ämter die erforderlichen Maßnehmen einleiten, z.B. einen Hausbesuch machen, der Halterin Auflagen zur Katzenhaltung erteilen oder im Notfall ein begrenztes oder dauerhaftes Katzen-/Tierhaltungsverbot aussprechen. Kritisch sollte man jedoch sein, wenn man die Zustände nur vom Hören sagen kennt und solche Behauptungen ungefiltert übernimmt.
Sollte ein vertrauensvolles Gespräch mit der Halterin nicht möglich sein, könnten Sie sich schriftlich an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt wenden und dort den Fall schildern. Wenn möglich fügen Sie Beweisfotos bei und benennen zur Verfügung stehende Zeugen mit Namen und Anschrift. Bei Bedarf bitten Sie zudem darum, Ihre Anzeige vertraulich zu behandeln, da die Katzenhalterin ein Einsichtsrecht in die Unterlagen hat.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung