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Eigentum

von Martina K.

Hallo Frau Fries, meine Tochter hat zwei Welpen aus dem Wurf der Hündin ihres Partners. Diese sind heute zwei einhalb Jahre alt und von Anfang auf den Namen der Tochter angemeldet und versichert. Es gibt allerdings keine schriftliche Schenkungsurkunde. Nun ist die Beziehung in die Brüche gegangen und der Partner droht damit ihr die Tiere weg zu nehmen. Wie ist hier die rechtliche Situation? Können Sie mir hierzu eine Auskunft geben? Vielen Dank schon mal im voraus. Mit freundlichen Grüßen Martina K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
Da Sie schreiben, dass Ihre Tochter sich getrennt hat und er droht ihr die Tiere wegzunehmen, nehme ich an, dass Ihre Tochter bereits ausgezogen ist und die beiden Hunde mitgenommen hat oder er ohne die beiden Hunde ausgezogen ist, sie also nach wie vor im Besitz der Hunde ist.
Wenn er also ernsthaft die Absicht an den Hunden hat und diese nicht nur als Vorwand nutzt, müsste er Ihre Tochter zur Not auf Herausgabe verklagen. Dort müsste er dann beweisen können, dass er Alleineigentümer der Hunde ist, was aufgrund Ihrer Schilderung nicht einfach sein könnte. Die Erfolgsaussichten lassen sich an dieser Stelle nicht beurteilen, da die Einzelheiten bekannt sein und geprüft werden müssten, ob es Zeugen oder andere Beweise für die Schenkung gab, ob die beiden sich die Unterhaltskosten für die Hunde geteilt haben. etc.
Wenn möglich sollte Ihre Tochter eine gütliche, aber endgültige Einigung (also kein Besuchsrecht o.ä.) mit ihm anstreben und notfalls vielleicht einen Betrag bezahlen. Diese gefundene Einigung mit ihren Details sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden, um Klarheit und ein Beweismittel zu haben. Hierin sollte auch ausdrücklich enthalten sein, dass Ihre Tochter Alleineigentümerin der Hunde ist.
Spätestens wenn er sich anwaltlich vertreten lässt oder tatsächlich eine Klage gegen Ihre Tochter einreicht, sollte auch sie sich anwaltlich vertreten lassen.

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