zurück zur Übersicht Anzeige wegen Katzenentführung 17.08.2019 von Heike A. Ich habe von einer Bekannten erfahren, dass sie seit Monaten ihre Katze vermisst. Nun ist wohl rausgekommen, dass diese angefahren und einfach mitgenommen wurde. Die jetztige Dame möchte die Katze nicht mehr rausgeben. Sie meint, dass diese nicht mehr nach Hause wolle. Was könnte man machen? Sie weiss leider nicht, wo die Dame wohnt, nur dass der Vorname Gerda ist. Ich finde das eine Frechheit. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Bekannte die Informationen zum Verbleib ihrer Katze nicht von der Dame selbst, sondern von Dritten erfahren hat, sollten solche „Schilderungen“ immer kritisch hinterfragt werden, um den Wahrheitsgehalt herauszufinden. Wenn Ihre Bekannte sicher ist, dass es sich um ihre Katze handelt, kann sie die Dame zur sofortigen Herausgabe ihres Eigentums auffordern. Hierzu oder um sie notfalls auf Herausgabe zu verklagen, müssen Vor- und Nachname und die Postanschrift bekannt sein. Sofern Ihre Bekannte nicht selbst durch weitere Recherchen an diese Daten kommt, könnte sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung erstatten und zusätzlich einen Strafantrag stellen. Bei der Abfassung der Anzeige ist es sehr wichtig Tatsachen, Vermutungen/eigene Schlussfolgerungen und Informationen, die man nur „vom Hörensagen“ über Dritte erfahren hat, zu unterscheiden und klar zu benennen. Hierbei können dann diese Dritten benannt werden, die dann wahrscheinlich von der Polizei als Zeugen vernommen werden und so könnte die Polizei dann wahrscheinlich die derzeitige Besitzerin ermitteln. Über einen Anwalt kann Ihre Bekannte als Geschädigte dann Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so den Namen und die Adresse in Erfahrung bringen und die weitern rechtlichen Schritte einleiten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Bekannte die Informationen zum Verbleib ihrer Katze nicht von der Dame selbst, sondern von Dritten erfahren hat, sollten solche „Schilderungen“ immer kritisch hinterfragt werden, um den Wahrheitsgehalt herauszufinden. Wenn Ihre Bekannte sicher ist, dass es sich um ihre Katze handelt, kann sie die Dame zur sofortigen Herausgabe ihres Eigentums auffordern. Hierzu oder um sie notfalls auf Herausgabe zu verklagen, müssen Vor- und Nachname und die Postanschrift bekannt sein. Sofern Ihre Bekannte nicht selbst durch weitere Recherchen an diese Daten kommt, könnte sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung erstatten und zusätzlich einen Strafantrag stellen. Bei der Abfassung der Anzeige ist es sehr wichtig Tatsachen, Vermutungen/eigene Schlussfolgerungen und Informationen, die man nur „vom Hörensagen“ über Dritte erfahren hat, zu unterscheiden und klar zu benennen. Hierbei können dann diese Dritten benannt werden, die dann wahrscheinlich von der Polizei als Zeugen vernommen werden und so könnte die Polizei dann wahrscheinlich die derzeitige Besitzerin ermitteln. Über einen Anwalt kann Ihre Bekannte als Geschädigte dann Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so den Namen und die Adresse in Erfahrung bringen und die weitern rechtlichen Schritte einleiten.