zurück zur Übersicht Hund 19.08.2019 von Anika J. Ich habe seit 10 Jahren einen Hund, um den ich mich jeden Tag gekümmert habe, der aber auf meine Mutter gemeldet ist, da ich zu jung war, um ihn auf mich zu melden. Nun bin ich durch Streit ausgezogen und wohne schon längere Zeit nicht mehr daheim, sie verweigert mir jedoch den Hund. Kann man da irgendetwas machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie in Österreich leben und ich annehme, dass auch Ihre Mutter in Österreich lebt, wird auch österreichisches Recht anwendbar sein. Da dieser Service jedoch nur für Sachverhalte geeignet ist, die sich nach deutschem Recht richten, kann ich Ihnen weder die österreichische Gesetzeslage, noch die Erfolgsaussichten eines Prozesses aufzeigen. Selbst wenn es sich um einen Fall aus Deutschland handeln würde, wäre Ihre Schilderung zu kurz, um zu beurteilen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, da Sie dafür nachweisen können müssen, dass Sie Alleineigentümerin des Hundes sind. Wichtig wäre zu prüfen, ob das Eigentum des Hundes bei Anschaffung rechtlich Ihren Eltern/Ihrer Mutter übertragen wurde und wenn ja, ob diese das Eigentum danach an Sie übertragen haben. Dies müssten Sie nachweisen können, allein die Tatsache, dass Sie sich um ihn gekümmert haben reicht dafür leider nicht aus. Zudem müsste auch bekannt sein, mit welcher Begründung Ihre Mutter Ihnen den Hund verweigert, also ob sie meint selbst Eigentümerin zu sein oder ob die sie Herausgabe von einer Zahlung oder zur Erledigung einer anderen Angelegenheit abhängig macht, o.ä.. Bei weiterem Bedarf lassen sich daher bitte vor Ort anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie in Österreich leben und ich annehme, dass auch Ihre Mutter in Österreich lebt, wird auch österreichisches Recht anwendbar sein. Da dieser Service jedoch nur für Sachverhalte geeignet ist, die sich nach deutschem Recht richten, kann ich Ihnen weder die österreichische Gesetzeslage, noch die Erfolgsaussichten eines Prozesses aufzeigen. Selbst wenn es sich um einen Fall aus Deutschland handeln würde, wäre Ihre Schilderung zu kurz, um zu beurteilen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, da Sie dafür nachweisen können müssen, dass Sie Alleineigentümerin des Hundes sind. Wichtig wäre zu prüfen, ob das Eigentum des Hundes bei Anschaffung rechtlich Ihren Eltern/Ihrer Mutter übertragen wurde und wenn ja, ob diese das Eigentum danach an Sie übertragen haben. Dies müssten Sie nachweisen können, allein die Tatsache, dass Sie sich um ihn gekümmert haben reicht dafür leider nicht aus. Zudem müsste auch bekannt sein, mit welcher Begründung Ihre Mutter Ihnen den Hund verweigert, also ob sie meint selbst Eigentümerin zu sein oder ob die sie Herausgabe von einer Zahlung oder zur Erledigung einer anderen Angelegenheit abhängig macht, o.ä.. Bei weiterem Bedarf lassen sich daher bitte vor Ort anwaltlich beraten.