zurück zur Übersicht Hund entwendet 22.08.2019 von Kimberley N. Hallo. Meine Hündin wurde mir entwendet von meinem Bruder. Er sollte auf sie aufpassen in Oldenburg, da ich mich im Umzugsstress befand nun ist er einfach mit meiner Hündin nach Castroprauxel gefahren mit ihren ganzen Sachen! Ich bin nicht mobil und alleinerziehend einfach nach Castrop fahren funktioniert nicht. Wie kann ich meine Hündin wieder bekommen? Wer trägt die Kosten wenn sie ins Tierheim kommen sollte? Oder wer trägt die Kosten wenn sie hergebracht wird? Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Ihr Bruder die Hündin mitgenommen hat, nehme ich an, dass es eine (längere) Vorgeschichte hierzu gibt. Wichtig zu wissen wäre z.B. aus welchem Grunde er die Hündin mitgenommen hat und mit welcher Begründung er die Rückgabe der Hündin verweigert. Da alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Theoretisch könnten Sie eine Strafanzeige wegen Diebstahls oder Unterschlagung (je nach den Einzelheiten Ihres Falles) erstatten und -dies ist wichtig-, zusätzlich einen Strafantrag stellen, da so genannte Familiendiebstähle gemäß § 247 StGB ohne einen solche zusätzlichen Antrag nicht verfolgt werden können. Da der Antrag aber nur innerhalb von drei Monaten nach der Tat gestellt werden kann, muss diese Frist zwingend eingehalten werden. Ob eine Anzeige plus Strafantrag jedoch sinnvoll ist, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Um die Hündin zurückzubekommen, sollten Sie Ihren Bruder schriftlich auffordern, Ihnen die Hündin, also Ihr Eigentum unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche an Ihrem Wohnort zurückzugeben. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich über das weitere Vorgehen und die Kosten anwaltlich beraten lassen, da Sie ihn notfalls vor dem zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe verklagen müssten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Ihr Bruder die Hündin mitgenommen hat, nehme ich an, dass es eine (längere) Vorgeschichte hierzu gibt. Wichtig zu wissen wäre z.B. aus welchem Grunde er die Hündin mitgenommen hat und mit welcher Begründung er die Rückgabe der Hündin verweigert. Da alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Theoretisch könnten Sie eine Strafanzeige wegen Diebstahls oder Unterschlagung (je nach den Einzelheiten Ihres Falles) erstatten und -dies ist wichtig-, zusätzlich einen Strafantrag stellen, da so genannte Familiendiebstähle gemäß § 247 StGB ohne einen solche zusätzlichen Antrag nicht verfolgt werden können. Da der Antrag aber nur innerhalb von drei Monaten nach der Tat gestellt werden kann, muss diese Frist zwingend eingehalten werden. Ob eine Anzeige plus Strafantrag jedoch sinnvoll ist, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Um die Hündin zurückzubekommen, sollten Sie Ihren Bruder schriftlich auffordern, Ihnen die Hündin, also Ihr Eigentum unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche an Ihrem Wohnort zurückzugeben. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich über das weitere Vorgehen und die Kosten anwaltlich beraten lassen, da Sie ihn notfalls vor dem zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe verklagen müssten.