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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Hundehaltung an sich durch Ihren Vermieter offensichtlich genehmigt wurde und dass Sie die Treppenhausreinigung durch den Hausmeister anteilig bezahlen.
Leider schreiben Sie nicht, welche Konsequenzen Ihnen angedroht wurden. Ich nehme aber an, dass entweder mit der Abschaffung des Hundes oder der Erhöhung des Reinigungsgebühr gedroht wurde, wobei Ihnen beides nicht durch den Hausmeister, sondern nur durch Ihren Vertragspartner, also Ihren Vermieter angedroht werden könnte und fraglich ist, ob diese Drohungen überhaupt rechtens sind.
Grundsätzlich darf ein Vermieter nachträglich die Hundehaltung verbieten, wenn es im Einzelfall durch den Hund zu massiven Belästigungen/Störungen kommt, so z.B. wenn er andere Mieter beißt, er durchgängig bellt, oder eine starke Geruchsbeeinträchtigung vom Hund ausgeht, o.ä. Zuvor müsste der Vermieter Sie jedoch auffordern, die konkreten Störungen zu beheben, also eine Abmahnung aussprechen. Ob in Ihrem Fall die vielen Hundehaare tatsächlich eine Abmahnung rechtfertigen ist fraglich, da Sie schreiben, dass Sie täglich Ihren Etagenflur fegen, wenn auch das Treppenhaus von seinen vielen Haaren betroffen sein sollte, sollten Sie auch dies täglich fegen.
Ich nehme an, dass die Kostenbeteiligung für die Treppenhausreinigung in Ihrem Mietvertrag geregelt ist, wobei es verschiedenen Möglichkeiten gibt. Wenn der Hausmeister nun einen Mehraufwand geltend macht und diesen entlohnt haben möchte, müsste er sich dafür nicht mit Ihnen, sondern mit seinem Auftraggeber, also Ihrem Vermieter auseinandersetzten. Auch hier ist dann fraglich, ob dies überhaupt gerechtfertigt ist, wenn Sie täglich den Etagenflur (und das Treppenhaus) fegen.
Sollten Ihre weitere Konsequenzen durch den Hausmeister oder sogar durch Ihren Vermieter angedroht werden, wenden Sie sich Bedarf entweder an den Mieterbund Ihrer Stadt oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
Unabhängig davon, sollten Sie Ihren Hund, wenn nicht schon geschehen, tierärztlich untersuchen lassen, da der Grund für den massiven Haarausfall eine Krankheit oder eine Allergie sein könnte.