zurück zur Übersicht Freigänger Wild als Hauskatze verkauft 10.09.2019 von Denis E. Ich habe vor 3 Wochen beim Kreistierheim einen Kater gekauft. Ich wollte eine Hauskatze, aber nachdem mein Kater von Zuhause weggerannt ist, habe ich auf TASSO festgestellt, dass der Kater eine Freigänger Wildkatze ist und keine Hauskatze. Da er von Zuhause geflohen ist, kann ich ihn auch nicht zum Tierheim zurückbringen, um mein Geld zurückzubekommen. Gibt es andere Mittel, dass ich mein Geld zurückbekommen kann? Ich würde mich auf eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe der Kater wurde zwischenzeitlich wohlbehalten aufgefunden. Da Sie den Kater, wenn er gefunden wird/wurde, nicht behalten, sondern gegen Erstattung der gezahlten Tierschutzgebühr zurückgeben möchten, möchten Sie, rechtlich gesprochen, vom Vertrag zurücktreten und diesen rückabwickeln. Um zu prüfen, ob Sie ein dafür notwendiges vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht haben, müsste zunächst der Tierschutzvertrag eingesehen werden und auf ein Rücktrittsrecht oder ein Rückgaberecht o.ä. hin überprüft werden. Sollte dies nicht vorhanden sein, ist zu prüfen, ob Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht hätten, wenn der Kater z. B. absichtlich falsch als Hauskatze beschrieben wurde, Sie also getäuscht wurden. Da Sie jedoch zum einen die Täuschung beweisen können müssten, zum anderen aber auch die Täuschungsabsicht des Tierheims, ist dies in der Praxis schwierig. Hilfreich für eine Prüfung wäre es, wenn Sie z. B. die Vermittlungsanzeige und die Beschreibung des Katers gespeichert haben, oder wenn Sie Korrespondenz mit dem Tierheim haben aus der sich eine Beschreibung als Hauskatze ergibt, oder wenn Sie Zeugen hierfür haben. Sofern die Angelegenheit sich nicht zwischenzeitlich geklärt hat, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe der Kater wurde zwischenzeitlich wohlbehalten aufgefunden. Da Sie den Kater, wenn er gefunden wird/wurde, nicht behalten, sondern gegen Erstattung der gezahlten Tierschutzgebühr zurückgeben möchten, möchten Sie, rechtlich gesprochen, vom Vertrag zurücktreten und diesen rückabwickeln. Um zu prüfen, ob Sie ein dafür notwendiges vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht haben, müsste zunächst der Tierschutzvertrag eingesehen werden und auf ein Rücktrittsrecht oder ein Rückgaberecht o.ä. hin überprüft werden. Sollte dies nicht vorhanden sein, ist zu prüfen, ob Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht hätten, wenn der Kater z. B. absichtlich falsch als Hauskatze beschrieben wurde, Sie also getäuscht wurden. Da Sie jedoch zum einen die Täuschung beweisen können müssten, zum anderen aber auch die Täuschungsabsicht des Tierheims, ist dies in der Praxis schwierig. Hilfreich für eine Prüfung wäre es, wenn Sie z. B. die Vermittlungsanzeige und die Beschreibung des Katers gespeichert haben, oder wenn Sie Korrespondenz mit dem Tierheim haben aus der sich eine Beschreibung als Hauskatze ergibt, oder wenn Sie Zeugen hierfür haben. Sofern die Angelegenheit sich nicht zwischenzeitlich geklärt hat, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.