Foto: © Ann-Kathrin Fries
Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ich kann Ihre Verärgerung über den geschilderten Ablauf also auch über die hohe Rechnung gut nachvollziehen, ganz zu schweigen davon, dass der Autofahrer Ihrem Kater nicht geholfen hat, sofern er den Unfall bemerkt haben sollte.
Zu der Frage nach den Kosten des Tierarztes bzw. eine Tierklinik zunächst allgemeine Informationen vorweg.
Als Eigentümerin und Halterin des Katers sind Sie als Garant gemäß § 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) auch für deren Pflege und Versorgung verantwortlich. Mit der Verpflichtung aus § 2 TierSchG geht auch die Pflicht zur Übernahme von lebensnotwendigen tierärztlichen Behandlungen einher, unabhängig davon, ob man diese subjektiv für notwendig erachtet, ob man die finanziellen Mittel hierfür hat oder ob man in einem Fundfall/Unglücksfall den Tierarzt selbst beauftragt hat oder noch nicht mal dabei war, so wie in Ihrem Fall.
In Ihrem Fall muss daher zunächst unterschieden werden zwischen den Kosten der Erstversorgung und den weiteren Kosten ab dem Zeitpunkt, als Sie in der Klinik eintrafen und ausdrücklich in die OP eingewilligt haben und damit mit der Klinik, rechtlich gesprochen einen –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- einen wirksamen Dienstvertrag geschlossen haben, an den sich beide Vertragspartner halten müssen.
Für den Tierhalter bedeutet das zunächst einmal, dass er für die Tätigkeit des Arztes die von ihm in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen muss. Da Tierkliniken sich in der Regel vor OPs etwas unterschreiben lassen, müsste in Ihrem Falle zudem bekannt sein, ob und wenn ja, was genau Sie unterschrieben haben.
Rechtlich geht es in Ihrem Fall um die Prüfung und Beantwortung der schwierigen Fragen, waren die Behandlungen medizinisch notwendig und überhaupt geeignet, damit er „wieder so wie vorher wird“, ist die Blindheit auf den Unfall oder vielleicht auf die Medikamente zurückzuführen, wenn ja, handelte es sich um ein falsches Medikament, hätten die Tierärzte anhand der Verletzungen oder der Tatsache, dass die Augen bereits nach der OP auffällig waren erkennen können oder sogar müssen, dass der Kater erblindet, etc. Da diese Fragen leider nur mit Hilfe eines Sachverständigen beantwortetet werden können, ist das Gebiet der Tierarzthaftung für Tierhalter ein kompliziertes Rechtsgebiet.
Sollten Sie zwischenzeitlich keine einvernehmliche Lösung mit der Klinik gefunden haben, wäre der direkteste und effektivste Weg die Klärung mit der Klinik selbst, sei es in einem Gespräch, zu dem sie am besten einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen sollten oder mittels eines Briefes. Alternativ können Sie sich auch z. B. an die zuständige Landestierärztekammer wenden. Allerdings kann die Kammer keine Korrektur der Rechnung vornehmen. Sie kann aber versuchen zwischen dem Tierhalter und der Klinik zu vermitteln. Andernfalls wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.