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Wem gehört der Kater?

von E. H.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe vor einigen Jahren eine völlig verwahrloste Katze in meinem Garten entdeckt, die es sich nach und nach bei mir gemütlich gemacht hat. Nach Rückfragen mit den Nachbarn, gehörte dieser einer Familie mit Kindern und weiteren Katzen, bei der der Kater nicht leben will, daher draußen lebt. Die Katze war abgemagert, das Fell stumpf und struppig und voller Löcher und die Mieze hatte offensichtlich Würmer. Bei einem Gespräch mit der Besitzerin meinte diese, der Kater sei seit seiner Geburt vor 10 Jahren immer wieder weggelaufen und weggeblieben und Katzen haben nun mal Flöhe und Würmer und die Löcher im Fell sind psychosomatisch, und wenn er die Milch (!) nicht frisst und mit seinen Geschwistern nicht zurechtkommt, ist er selber Schuld. Nichtsdestotrotz darf ihn niemand aufnehmen, da er so wenigstens an 2-3 wirklich kalten Tage im Jahr zu ihr zurück geht, die restlichen 363 Tage ist er halt draußen. Ich habe die Katze nicht mehr reingelassen, was aber wochenlang nicht half. Dann habe ich die Katze einen Monat lang täglich nach Hause gefahren und bin in Urlaub. Bei meiner Rückkehr lag die Mietze bei minus 15 Grad vor meinem Haus und ich konnte den jämmerlichen Zustand der armen Miezi nicht mehr ertragen und hab diese bei mir aufgenommen. Die Besitzerin meinte ein paar Monate später, dann soll der Kater bei mir bleiben, Impfpass oder andere Unterlagen bekomme ich keine. (Auf einen Vertrag oder schriftliche Einigung brauch ich nicht hoffen.) Inzwischen wohnt die Katze seit 3 Jahren bei mir, ist nach zig Tierarztbesuchen wieder völlig gesund und entspannt. Wem gehört der Kater? Ist es rechtens, dass ich alles bezahle und die Familie weiterhin die Besitzer sind?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst freut es mich sehr für Ihren Kater, dass es ihm dank Ihrer Fürsorge so gut geht.
Zu Ihrer Frage wem der Kater gehört, gibt es leider keine verbindliche klare Antwort. Da Sie den Kater bei sich haben, ihn auf eigene Kosten versorgen, behandeln lassen und verpflegen, sind Sie jedenfalls Halterin (im Sinne von § 833 BGB) und Besitzerin (was Sie jedoch nicht automatisch zur Eigentümerin macht, da Besitz und Eigentum verschiedene Rechtspositionen sind) des Katers.
Ursprüngliche Eigentümer(in) war unproblematisch die Familie bzw. die Mutter der Familie. Da diese Ihnen gegenüber (zunächst) klar geäußert hat, dass sie eben jenes Eigentum auch nicht abgeben möchte, ist zu prüfen, ob dann mit deren Aussage, dass der Kater bei Ihnen bleiben soll, die Übereignung und Eigentumsübertragung auf Sie stattgefunden hat. Hierfür sprechen meines Erachtens verschiedene Punkte. Da Sie ihr für den Kater keinen Geldbetrag gezahlt haben und Sie damals ja bereits im Besitz des Katers waren, ist von einer Übereignung durch Schenkung auszugehen. Diese ist auch ohne einen schriftlichen Vertrag oder die Übergabe des Impfausweises wirksam. Zusätzlich gilt zu Ihren Gunsten die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB, wonach Sie als Besitzerin auch als Eigentümerin gelten. Im Streitfall wäre es hilfreich, wenn Sie die Aussage, dass der Kater bei Ihnen bleiben soll mittels Zeugen oder WhatsApp-Korrespondenz, etc. beweisen könnten.
Sollte der Kater tatsächlich noch zurückgefordert werden, lassen Sie sich zuvor von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten, um ihn nicht zu Unrecht herauszugeben bzw. um mögliche Gegenansprüche (Erstattung der entstandenen Kosten) und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend machen zu können.
 
 

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