zurück zur Übersicht Trennung 05.10.2019 von Daria M. Hallo, ich möchte mich von meinem Freund trennen und möchte meinen Kater mitnehmen. Der Kater wurde in der Beziehung angeschafft, allerdings habe ich ihn ausgesucht und im Tierheim bezahlt. Mein Freund war nie im Tierheim dabei, nur seine Mutter hat mich begleitet, da sie dort jemanden kennt. Futter, Spielsachen etc. bezahle nur ich. Tierarztkosten auch, obwohl auf Rechnungen der Name meines noch Freundes steht. Wie ist da die rechtliche Lage? Es steht auf Beweisen sein Name mit drauf, aber er hat nie was bezahlt für den Kater. Liebe Grüße und Danke. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Anhand Ihrer Schilderung scheint es, dass Sie durch den (alleinigen) Vertragsschluss mit dem Tierheim und der alleinigen Zahlung der Tierschutzgebühr bzw. des Kaufpreises auch Alleineigentümerin des Katers geworden sind und ihn daher auch ohne die Einwilligung Ihres Ex-Freundes bei Ihrem Auszug mitnehmen können. Allein die Tatsache, dass er als Rechnungsempfänger auftaucht, sie aber ja alle Kosten für den Kater allein tragen, hat auf Ihre Eigentümerstellung keinen Einfluss. Wichtig ist, dass Sie den Kater bei Ihrem Auszug auch mitnehmen oder falls dies nicht möglich ist und Sie ihn später nachholen müssen, setzen Sie unbedingt einen schriftlichen Verwahrungsvertrag mit Ihrem Ex-Freund auf, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie Alleineigentümerin sind und bleiben, er den Kater nur zur vorübergehenden Pflege bei sich hat und dass sie den Kater wieder abholen werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Anhand Ihrer Schilderung scheint es, dass Sie durch den (alleinigen) Vertragsschluss mit dem Tierheim und der alleinigen Zahlung der Tierschutzgebühr bzw. des Kaufpreises auch Alleineigentümerin des Katers geworden sind und ihn daher auch ohne die Einwilligung Ihres Ex-Freundes bei Ihrem Auszug mitnehmen können. Allein die Tatsache, dass er als Rechnungsempfänger auftaucht, sie aber ja alle Kosten für den Kater allein tragen, hat auf Ihre Eigentümerstellung keinen Einfluss. Wichtig ist, dass Sie den Kater bei Ihrem Auszug auch mitnehmen oder falls dies nicht möglich ist und Sie ihn später nachholen müssen, setzen Sie unbedingt einen schriftlichen Verwahrungsvertrag mit Ihrem Ex-Freund auf, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie Alleineigentümerin sind und bleiben, er den Kater nur zur vorübergehenden Pflege bei sich hat und dass sie den Kater wieder abholen werden.