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Kater gechipt

von Nadine U.

Hallo, wir haben einen fast 13 jährigen Kater, der seit gut 12 Jahren Freigänger ist, er ist ein sehr gemütlicher und zutraulicher Kerl. Nun zu meinem Problem. Vor zwei Wochen kam er plötzlich nicht mehr nach Hause und dort, wo er sonst immer zu finden war, war er auch nicht! Also startete ich bei Facebook eine Suchaktion! Zum Glück wurde er recht schnell wiedererkannt und eine junge Damen hat sich bei mir gemeldet und mir erzählt, er liege schlummernd bei ihnen auf dem Sofa. Er würde dort wohl seit August regelmäßig auftauchen, was für mich selbstverständlich ist, weil er dort Futter bekam! Ihm wurde wohl regelmäßig Futter hingestellt und ins Haus durfte er auch, also gab es für ihn anscheinend keinen Grund mehr zu uns zu kommen! Die Mutter der Dame ist dann am 05.10.19 (soweit es mir erzählt wurde) zu einer Frau vom Tierschutz nach Seligenstadt und dort hat man ihn auch gechipt! Worüber ich schon etwas fassungslos bin, weil bei uns echt viele Katzen rumlaufen, darüber hinaus ist er tätowiert, kastriert und wohlgenährt, hat jedoch eine Futterunverträglichkeit und darf nicht alles essen! Als wir "Rambo" (so heißt er bei uns) abholten, waren die Eltern nicht zuHause, aber wir baten die Tochter mit ihrer Mutter bezüglich des Fütterns zu sprechen, ob man nicht eventuell eine Regelung finden könne und natürlich auch wegen des Umtragens des Chips! Jedoch wird leider auf keinen weiteren Kontaktversuch reagiert! Derzeit ist er bei uns im Haus, damit er sich wieder besser an uns bindet (unsere Ärztin hat uns das empfohlen), aber natürlich haben wir Angst, dass sie ihn wieder ins Haus lässt und dann eben nicht mehr gehen lässt, sobald wir ihn rauslassen! Wir haben ihn von klein auf und wollen ihn ungern hergeben! Können Sie mir einen Tipp geben, wie ich den Chip nun auf uns umschreiben lassen kann?! Ich habe eine Adresse und einen Nachnamen der Dame, falls das hilft! Lieben Gruß und Danke schon einmal für eine Antwort!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Da Ihre Nachbarn Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Für den Halterwechsel bei TASSO wenden Sie sich bitte an die Zentrale.
Die Nachbarn können Sie entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.
Um jedoch einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie dennoch zuvor versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.

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