zurück zur Übersicht Wer darf die Katze behalten 13.10.2019 von Susanne S. Hallo Frau Fries, mein Freund ist zu mir gezogen. Kurz darauf entschieden wir uns für ein Katzenbaby. Ich nahm Kontakt zu einem Bauernhof auf, hielt den Kontakt zum „Bauern“ so lange, bis die Katze bei uns war. Meine Wohnung befindet sich im OG, weshalb ich einen Glaser beauftragte, eine Katzenklappe im Glas anzubringen. Mein Freund bezahlte zwar die Hälfte, die Rechnung geht jedoch auf mich, da ich den Auftrag in die Wege geleitetet habe. Das Haus in dem ich wohne ist ein Familienhaus. Mein Großvater/Großmutter und meine Mutter wohnen auch im Haus. Da mein Freund und ich berufstätig sind, passt meine Familie des Öfteren auf die Katze auf, auch wenn wir im Urlaub sind. Beim Tierarzt gelte ich als Eigentümerin (Impfausweis, Chip, etc.) Meine Frage ist, wer ist der wirkliche Eigentümer der Katze? Was passiert wenn wir uns trennen und mein Freund auszieht? Könnte er die Katze einfach mitnehmen? Die Katze ist ein Freigänger. Und für die Pflege und Kosten kommen wir gemeinsam auf. Vielen Dank schon mal im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt werden könnten ist, es sehr gut und hilfreich, dass Sie sich bereits jetzt um diese Fragen kümmern. Sie sollten die getroffenen Regelung unbedingt schriftlich festhalten, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient. Für den Fall, dass Sie nichts regeln oder sich nicht einigen können, müsste im Trennungs- und Streitfall um den Kater letztlich ein Gericht entscheiden. Derjenige, der den Kater für sich in Anspruch nehmen möchte, müsste dann beweisen können, dass er Alleineigentümer ist. Ob und wer dies von Ihnen beiden ist oder ob Sie aufgrund der Kostenteilung stattdessen zur Hälfte Miteigentümer sind und nicht ohne oder gegen den Willen des anderen über den Kater entscheiden können, lässt sich an dieser Stelle und ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht bewerten. Um einen Rechtsstreit und Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollten Sie – auch wenn es unangenehm ist – unbedingt jetzt in „Friedenszeiten“ Absprachen treffen und dies schriftlich festhalten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt werden könnten ist, es sehr gut und hilfreich, dass Sie sich bereits jetzt um diese Fragen kümmern. Sie sollten die getroffenen Regelung unbedingt schriftlich festhalten, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient. Für den Fall, dass Sie nichts regeln oder sich nicht einigen können, müsste im Trennungs- und Streitfall um den Kater letztlich ein Gericht entscheiden. Derjenige, der den Kater für sich in Anspruch nehmen möchte, müsste dann beweisen können, dass er Alleineigentümer ist. Ob und wer dies von Ihnen beiden ist oder ob Sie aufgrund der Kostenteilung stattdessen zur Hälfte Miteigentümer sind und nicht ohne oder gegen den Willen des anderen über den Kater entscheiden können, lässt sich an dieser Stelle und ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht bewerten. Um einen Rechtsstreit und Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollten Sie – auch wenn es unangenehm ist – unbedingt jetzt in „Friedenszeiten“ Absprachen treffen und dies schriftlich festhalten.