zurück zur Übersicht Katze wird angefüttert 16.10.2019 von Tanja H. Hallo Tasso-Team, meine Katze Flöckchen wird von einer alten Nachbarin regelmäßig angefüttert. Wir haben mit der Dame in der gleichen Straße gewohnt und bereits vor unserem Umzug Probleme gehabt, da unsere Katzen dort angefüttert werden. Wir haben versucht normal mit ihr zu sprechen und sie darum gebeten dies zu unterlassen. Sie hat anfangs auch zugestimmt, jedoch hat sich an der Situation nichts geändert und sie hat weiter gefüttert und die Katzen zu sich rein gelassen. Wir sind dann umgezogen, im gleichen Ort allerdings vom Weg nicht sehr weit weg. Anfangs hat alles perfekt funktioniert. Unsere Katzen waren ab Ende Juli ca für 5-6 Wochen komplett im Haus. Auch als sie rausgingen hat alles super geklappt und alle sind nach Hause gekommen. Seit genau nun einer Woche läuft eine der Katzen zurück in ihr altes Revier. Womit wir schon auch gerechnet haben, dass dies sein kann. Ich hab sie am nächsten Tag abgeholt. Sie kam schon als sie das Auto gehört hat angerannt und war anschließend auch die nächsten 2 Tage zuhause. Einen Tag später muss sie nun wieder zurück gelaufen sein. Eine alte Nachbarin sieht sie und hat mich auch informiert. Ich hatte die Hoffnung das sie selbst zurück läuft wenn sie Hunger hat, nur da sie dort von der Dame wieder angefüttert wird verhindert dies natürlich. Was können wir weiter unternehmen? Meine Katze trägt sogar ein auffälliges rotes Halsband und trotzdem wird sie gefüttert und mit ins Haus genommen. Ich finde das eine Unverschämtheit und möchte mich damit auch nicht abfinden. Flöckchen wurde von uns mit der Flasche aufgezogen wodurch wir auch eine gewisse Bindung haben. Wir hoffen auf ihre Hilfe. Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Sie als Eigentümerin haben das Recht, andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet bzw. die Herausgabe verweigert, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, ob Sie wissen bzw. beweisen können, dass die Dame Ihre Katze wieder anfüttert oder ob Sie dies nur vermuten. Um einen langwierigen Prozess zu vermeiden, sollten Sie sie schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf Ihren Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Für den Fall, dass die Dame dies weiterhin ignoriert könnten Sie sich zunächst an das zuständige Schiedsamt wenden, um dort zu versuchen eine gütliche Lösung zu finden und so einen Prozess zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Sie als Eigentümerin haben das Recht, andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet bzw. die Herausgabe verweigert, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, ob Sie wissen bzw. beweisen können, dass die Dame Ihre Katze wieder anfüttert oder ob Sie dies nur vermuten. Um einen langwierigen Prozess zu vermeiden, sollten Sie sie schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf Ihren Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Für den Fall, dass die Dame dies weiterhin ignoriert könnten Sie sich zunächst an das zuständige Schiedsamt wenden, um dort zu versuchen eine gütliche Lösung zu finden und so einen Prozess zu vermeiden.