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Trennung - Wem gehört der Hund

von Pia E.

Guten Tag, mein Expartner und ich haben und gemeinsam damals einen Hund angeschafft. Allerdings hatte ich damals den Hund gesehen und mich mit der Besitzerin in Verbindung gesetzt und alles konkret mit ihr besprochen und mich ausgetauscht. Mein Exfreund hatte bis auf das Treffen keinerlei Kontakt zu der Vorbesitzerin, auch im Anschluss nicht. Es war von Anfang an besprochen, dass der Hund bei mir leben wird und auch bei einer Trennung, dies war er Vorbesitzerin ebenso wichtig, da er schon 2x abgegeben wurde, demnach versicherten wir, dass der besagte Hund in meiner alleinigen Wohnung mit mir lebt, hier kam mein Expartner zu Besuch. Der Hund wurde auch in meinen Mietvertrag aufgeführt. Hinzu kommt, dass es besprochen war, dass alles auf meinen Namen laufen wird, dies tat ich selbstverständlich auch wie seine Chip-Nummer und die damit verbundene Tassoregistrierung, seine Versicherung bezüglich der Krankheitskosten (diese habe ich 7 Monate lang bezahlt, als Ausgleich für den Aufenthalt in meiner Wohnung meines Expartners haben wir seine Bankdaten eingefügt.). Darüber hinaus besitze ich von der Besitzerin, eine Bestätigung, dass es damals so besprochen war, dass der Hund bei mir bleibt, ebenso von er allerersten Besitzerin erhielt ich eine Bestätigung, da sie damals einen Vertrag aufsetzte, worin stand, dass die Besitzerin den Hund im Notfall zu ihr geben muss. Demnach meldete ich mich bei der Erstbesitzerin. Auch hier hatte mein Expartner keinen Kontakt. Die Hundesteuer ebenso die Haftpflichtversicherung läuft über meinen Expartner, da meine Eltern damals meine Intention falsch verstanden haben, diese dachten ich würde meinen Hund auf diese anmelden. Dies war ein Missverständnis, demnach hatten wir ihn deshalb auf meinen Expartner angemeldet. Der Impfausweis läuft auf beide Namen, und der Eu-Pass auf seinen Namen. Dies sind die einzigen Sachen, welche auf ihn laufen. Da ich mich getrennt habe verlangt mein Expartner nun den Hund, dies kann und möchte ich aber nicht einsehen, da es von vorne herein eine andere Abmachung war und ich es im Wohl des Hundes nicht gerecht finde ihn nach fast 2 Jahren, wieder auf seinem gewohnten Umfeld zu reißen. Mein Expartner behauptete ebenso, dass er den Hund eigentlich gar nicht nehmen möchte, da er selbst weiß, dass es ihm bei mir besser geht, allerdings möchte er, dass ich leide und dies würde nur von statten gehen, wenn er mir den Hund entnimmt. Darüber hinaus äußerte er sich mit den Worten "Bekäme ich jegliche Rechte am Hund vor Gericht würde er ihn lieber umbringen als dies zu akzeptieren". Da es eine sehr impulsive Trennung war verließ mich das Vertrauen nicht nur zwischenmenschlich, sondern auch im Bezug auf den Hund. Nun möchte er mich anklagen, nachdem ich den Hund nicht mehr rausgeben habe, da er den Hund auch als Druckmittel nutzte und mir Regeln aufstellte. In der Vergangenheit habe ich mich um tierärztliche Dinge gekümmert und auch um die Medikamentenvergabe da es lange gedauert hatte bis das Vertrauen da war, somit habe ich einiges bei dem Hund zum positiven erreichen können. Auch Freizeittechnisch habe ich alles nach dem Hund geplant, ebenso in Notfällen, meine Schwester und meine beste Freundin als feste Betreuungspersonen für den Hund festgelegt und ihn daran gewöhnt. Einen Kaufvertrag gibt es nicht, lediglich eine Bestätigung der Erstbesitzerin per Mail und der Besitzerin, von der wir den Hund haben per whatsapp. Für mich ist es eine starke emotionale Belastung den Hund zu verlieren, da er fast von Beginn an meiner ersten Wohnung bei mir lebt und ich ein gutes 3/4 Jahr alleine mit ihm un der Wohnung gelebt habe. Demnach wüsste ich gerne meine Chancen und hätte eine Einschätzung bezüglich dieses Themas. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
Da Sie den Hund bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er den Hund tatsächlich zurückhaben wollen würde und dies nicht nur als Vorwand nutzt, um wieder mit Ihnen in Kontakt zu treten bzw. Sie zu verletzen und unter Druck zu setzen, er die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste.
Das Gericht würde dann zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen (das heißt, er müsste sein Alleineigentum nachweisen können) und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Anhand Ihrer Schilderung spricht meines Erachtens vieles dafür, dass Sie beim Kauf des Hundes Alleineigentümerin geworden sind. Auch wenn kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, haben Sie die Bestätigung der Verkäuferin, dass bewußt nur Ihnen und eben nicht Ihnen beiden der Hund übereignet wurde. Hinzu kommt, dass zu Ihren Gunsten zusätzlich die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt, wonach grundsätzlich vermutet wird, dass der Besitzer einer Sache (oder eines Tieres) auch gleichzeitig der Eigentümer ist. Dies alles müsste er in einem Prozess widerlegen können. Wichtig ist, dass Sie seine Äußerungen/Nachrichten sichern, in denen er offenlegt, dass es ihm nicht um den Hund geht, sondern er nur „Mittel zum Zweck“ ist um Sie zu verletzen, um dies in einem möglichen Prozess vorlegen zu können.  
Spätestens wenn er sich anwaltlich vertreten lässt, sollten auch Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht beauftragen.

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