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Tierschutzgesetz

von Annika M.

Sehr geehrte Damen und Herren, in naher Zukunft möchte ich ein Kleingewerbe anmelden, welches ich mit meinem Hund aufziehen möchte. Dieser wird der Hauptbestandteil meines Kleingewerbes. Allerdings möchte ich im Bezug auf das Tierschutz Gesetz nichts falsch machen und sicher gehen, dass die Arbeit die ich tätige den Vorschriften entspricht. Ein Bestandteil meiner Tätigkeit wird Erlebnispädagogik sein, bzw. Hausbesuche. Könnten sie mir da weiterhelfen, damit ich mein Unternehmen korrekt aufziehen kann? Mit freundlichen Grüßen, 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist sehr gut, dass Sie sich vorab hierüber Gedanken machen.
Wenn Sie Ihre Hunde beruflich einsetzten wollen, müssen Sie (wie jeder andere Hundehalter auch) unter anderem die Tierschutzrechtlichen Vorschriften beachten, also das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Zusätzlich ist zu prüfen, ob Sie eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes gemäß § 11 Tierschutzgesetz benötigen. Da hierzu alle Einzelheiten Ihrer geplanten Tätigkeit und die konkreten Einsätze Ihres Hundes bekannt sein müssten, ist eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich. Wenden Sie sich entweder an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht oder wenden Sie direkt an das zuständige Veterinäramt und informieren sich dort.
Unabhängig von den Tierschutzrechtlichen Aspekten, überprüfen Sie unbedingt den Versicherungsschutz für Ihren Hund und ergänzen den bestehenden Vertrag oder wechseln notfalls den Versicherer, da in der Regel der gewerblichen Einsatz nicht abgedeckt ist. Vertrauen Sie nicht allein auf telefonischen Auskünften eines Versicherungsvermittlers oder Ihres Versicherungsmaklers „dass das schon abgedeckt sei“. Wenden Sie sich an die jeweilige Versicherungsgesellschaft und lassen sich eine schriftliche Auskunft geben.
 

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