zurück zur Übersicht Hund 24.10.2019 von Vanessa B. Guten Tag, ich habe folgende Frage: Ich habe vor mich von meinem Freund zu trennen. Wir haben uns gemeinsam einen Hund angeschafft. Bevor wir den Hund geholt haben. Haben wir den Hund reserviert und eine Anzahlung geleistet von 200 Euro. In diesem Vertrag per Hand geschrieben stehe ich als Käuferin drin. Dann bei der Abholung des Hundes steht er alleine im Kaufvertrag drin. Der Hund läuft steuerlich und beim Ordnungsamt und auch der Impfpass läuft alles über meinem Namen. Was für ein Anrecht hat er nach der Trennung auf dem Hund? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie den Hund offensichtlich gemeinsam gekauft haben, wären Sie Miteigentümer zu gleichen Teilen. Das hat zur Folge, dass keiner von Ihnen beiden allein über den Hund rechtlich verfügen kann. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich mit Ihrem Freund derart einigen, dass er Ihnen seinen Eigentumsanteil überträgt (ob per Schenkung oder gegen die Zahlung eines Geldbetrages oder Verrechnung eines Teils seiner Schulden bei Ihnen, etc. bleibt Ihnen überlassen). Wie auch immer Sie sich einigen, sollten Sie dies unbedingt schriftlich festhalten, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient. Die Vereinbarung/der Vertrag sollte mindestens folgende Daten enthalten: - die vollständigen Daten der beiden Personen - die vollständigen Daten des Hundes - der Kaufpreis und die Zahlungsmodalität (Raten, Aufrechnung o.ä.) oder eben keine Zahlung - der Eigentumsübergang auf Sie und die Einigkeit, dass Sie Alleineigentümerin werden und - welche Dokumente mit übergeben werden sollen (z.B. EU-Heimtieraus, Stammbaum, Ahnentafel, Tierarztberichte etc.) Wenn Sie z.B. ein Besuchsrecht-/und oder eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten vereinbaren, muss auch dies schriftlich vereinbart werden (wobei es gut zu überlegen ist, ob ein Besuchsrecht überhaupt sinnvoll ist). Sollten Sie sich nicht einigen können und Sie den Hund mitnehmen, könnte die Polizei Ihnen den Hund nicht wegnehmen, da Sie ja schließlich Miteigentümerin sind. Ihr Exfreund müsste Sie dann auf Herausgabe verklagen, wie das Gericht entscheiden würde ist nicht absehbar.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie den Hund offensichtlich gemeinsam gekauft haben, wären Sie Miteigentümer zu gleichen Teilen. Das hat zur Folge, dass keiner von Ihnen beiden allein über den Hund rechtlich verfügen kann. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich mit Ihrem Freund derart einigen, dass er Ihnen seinen Eigentumsanteil überträgt (ob per Schenkung oder gegen die Zahlung eines Geldbetrages oder Verrechnung eines Teils seiner Schulden bei Ihnen, etc. bleibt Ihnen überlassen). Wie auch immer Sie sich einigen, sollten Sie dies unbedingt schriftlich festhalten, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient. Die Vereinbarung/der Vertrag sollte mindestens folgende Daten enthalten: - die vollständigen Daten der beiden Personen - die vollständigen Daten des Hundes - der Kaufpreis und die Zahlungsmodalität (Raten, Aufrechnung o.ä.) oder eben keine Zahlung - der Eigentumsübergang auf Sie und die Einigkeit, dass Sie Alleineigentümerin werden und - welche Dokumente mit übergeben werden sollen (z.B. EU-Heimtieraus, Stammbaum, Ahnentafel, Tierarztberichte etc.) Wenn Sie z.B. ein Besuchsrecht-/und oder eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten vereinbaren, muss auch dies schriftlich vereinbart werden (wobei es gut zu überlegen ist, ob ein Besuchsrecht überhaupt sinnvoll ist). Sollten Sie sich nicht einigen können und Sie den Hund mitnehmen, könnte die Polizei Ihnen den Hund nicht wegnehmen, da Sie ja schließlich Miteigentümerin sind. Ihr Exfreund müsste Sie dann auf Herausgabe verklagen, wie das Gericht entscheiden würde ist nicht absehbar.