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Pfefferspray

von Rosemarie H.

Wer trägt die Tierarztkosten, wenn ich meine Katze gegen einen Hund mit Pfefferspray verteidige?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie so oft in der Juristerei ist hier leider nur die typische Juristen-Aussage „es kommt darauf an“ und eine sehr allgemeine Antwort möglich, da jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss.
Zunächst liegt eine vorsätzliche Verletzung/Schädigung des fremden Hundes durch das gezielte Besprühen des Hundes mit Pfefferspray vor, die tierärztlich behandelt werden muss.
Dem Anspruch des Hundehalters im Wege des Schadensersatzes die Tierarztkosten erstattet zu bekommen, kann der Katzenhalter den § 228 BGB entgegenhalten, da er schließlich durch den Einsatz des Pfeffersprays eine durch den Hund ausgehende Gefahr abwehren wollte.
Liegen zugunsten des Katzenhalters im Einzelfall die Voraussetzungen des § 228 BGB vor (u.a. Einsatz des mildesten Abwehrmittels) hätte er zwar den fremden Hund absichtlich verletzt, hätte aber gerechtfertigt gehandelt und wäre damit nicht schadensersatzpflichtig.
 

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