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Hund wurde krank u. falsch behandelt

von Tatjana S.

Hallo, versuche so gut es geht den Vorfall zu schildern. Ich bemerkte, dass mein Hund von einem Tag auf den anderen unter Schmerzen leidet. Sofort ging ich zum Tierarzt. Für die Anamese erzählte ich, dass der Hund am Vortag einmal erbrochen hätte, aber ansonsten keine Auffälligkeiten sichtbar waren. In der Nacht fiel mir auf, mein Hund unter Schmerzen leidet (hecheln, erhöhter Herzschlag). Zudem erwähnte ich, dass mein Hund leider 3 Wochen zuvor 2 Schaschlikspieße vom Grill genommen u. gefressen hat . Mir wurde erklärt, man diese nicht auf einen Röntgenbild erkennen kann (Holz) u. ging diese Angelegenheit nicht weiter auf den Grund. Erwähnte mehrmals, dass mir hecheln und der erhöhte Herzschlag Sorgen bereitet. Er wurde auf eine Magen/Darm Erkrankung behandelt. Da keine Besserung eintritt, ging ich am Nachmittag erneut hin. Wurde erneut auf Magen/ Darm behandelt, obwohl ich wieder erwähnte, dass mein Hund starke Schmerzen hat. Am nächsten Tag (weil keine Besserung) wurde der Hund geröntgt und Blut entnommen. Erste Auswertung: leicht erhöhte Entzündungswerte (ein anderer Teil wurde eingeschickt). Auf den Röntgenbild war eine Veränderung (kreisrund ca. 2 Euro groß) zu sehen. Evtl. Tumor! Müsste man noch mal abklären. Weitere Behandlung aufgrund der Schmerzen u. Entzündungswerte. Verdacht auf Bauchspeicheldrüsenentzündung . Antibiotika u. Schmerzmittel erhalten. Als ich mir die Blutergebnisse einholen wollte (war auch noch ein Feiertag dazwischen), kam ich in den Begandlungsraum. .Muss dazu sagen, war ja bis dahin 3 mal dort (bei 2 verschiedenen Tierärzten zur Vorstellung) und  lernte Tierarzt Nr. 3 kennen. Ich komme rein u. er zeigt mir das Röntgenbild (Lunge) und sagt: Ja , da wächst was (Krebs). Ich erklärte erneut, dass der Hund Schalickspieß gefressen und zeige auch den Schmerzpunkt (Rippenbereich aussen re.) Er hat es nicht mal für nötig gehalten, den Schmerzpunkt abzutasten (sogar ich habe eine Verhärtung ertasten können). Es wurde dann (Freitag) ein Termin für den darauffolgenden Dienstag zur Ultraschalluntersuchung gemacht, um zu sehen, was im Rippenbereich re. die Ursache für die Schmerzen sind. Erwähnte erneut, dass mein Hund unter starken Schmerzen leidet. Schlusswort: Am Montagmorgen wach ich auf u. ein Schaschlikspies, austretend sichtbar (ca. 5 cm) Rippenbereich re.). Bin sofort in die Tierklinik gefahren. Der Hund wurde stationär aufgenommen, aber es sind Komplikationen aufgetreten. Ich wollte dann nicht mehr, dass mein geliebter Begleiteter noch mehr leidet (vor allem ohne mich) u. habe ihn erlöst . Meine Frage: Liegt hier evtl. ein Behandlugsfehler vor? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. L.G

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere sehr, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Verlaufs und dem Tod Ihres Hundes an mich wenden müssen.
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Anders ist es allerdings, wenn der Tierarzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist. Die fehlende Dokumentation spricht dann gegen den Tierarzt und kehrt die Beweislast um. Der Tierarzt muss nun seinerseits beweisen, dass der Schaden auch bei einer fehlerfreien Behandlung eingetreten wäre. Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Ebenfalls zu einer Beweislastumkehr kommt es bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem aktuellen Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „grobe Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen bestätigt werden.
Um zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe (Tierarzthonorar, Medikamente, Fahrtkosten, Wertersatz für Ihren verstorbenen Hund etc.) Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Tierarzt haben könnten, könnten Sie zunächst Einsicht in die dortigen Unterlagen fordern und wenn nicht geschehen sich eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Zwar muss der Tierarzt Ihnen keine Originale aushändigen, muss Ihnen aber gegen Erstattung der Kosten Kopien zuschicken. Fordern Sie die Unterlagen schriftlich an und setzten Sie eine konkrete Frist.
Aufgrund der beschriebenen Beweislast sollten Sie sich von der Tierklinik einen ausführlichen Bericht über die OP und über eine mögliche Falschbehandlung geben lassen.
Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. 

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