zurück zur Übersicht Tierarztrechnung bei nicht in Auftrag gegebener Behandlung 31.10.2019 von Carina N. Hallo, wir sind Pflegestelle eines Katers, der dem Tierheim gehört. Unsere Nachbarn haben den Kater eingefangen und wegen einer ausgerissenen Kralle zum Tierarzt bringen lassen. Von dort wurde der Kater auf eine Pflegestelle gebracht und ich habe ihn 10 Tage später erst wieder gefunden. Jetzt kam eine Tierarztrechnung über 125 € für 3 Tage stationären Aufenthalt. Die Vermutung liegt nahe, dass unsere Nachbarn - mit denen wir im Streit sind - absichtlich gehandelt und unerlaubt unsere Adressdaten an den Tierarzt weitergegeben haben. Müssen wir die Rechnung bezahlen? Das Tier gehört dem Tierheim, wir sind nur Pflegestelle. Danke und Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedene Rechtsfragen zu klären. Da Sie nur als Pflegestelle fungieren und das Tierheim Eigentümer des Katers ist, nehme ich an, dass es einen schriftlichen Pflegestellenvertrag zwischen gibt, der zunächst eingesehen werden müsste, da dort in der Regel Vereinbarungen enthalten sind, wie mit den Tierarztkosten verfahren wird. Des Weiteren könnte auch anhand der Rechnung geprüft werden, ob diese ordnungsgemäß ausgestellt wurde, bzw. was genau behandelt wurde und ob ein dreitäiger stationärer Aufenthalt überhaupt notwendig war. Zudem müsste anhand der Einzelheiten der Ablauf geklärt werden, da nicht nachvollziehbar ist, warum der Kater vom Tierarzt in eine Pflegestelle gegeben wurde, wenn die Nachbarn doch Ihre Adresse angegeben haben. Sofern laut Pflegestellenvertrag das Tierheim für diese Kosten aufkommen muss, reichen Sie die Rechnung dort ein mit der Bitte um Bezahlung, andernfalls sollten Sie sich bei weiterem Bedarf mit allen Unterlagen und einer ausführlichen Schilderung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedene Rechtsfragen zu klären. Da Sie nur als Pflegestelle fungieren und das Tierheim Eigentümer des Katers ist, nehme ich an, dass es einen schriftlichen Pflegestellenvertrag zwischen gibt, der zunächst eingesehen werden müsste, da dort in der Regel Vereinbarungen enthalten sind, wie mit den Tierarztkosten verfahren wird. Des Weiteren könnte auch anhand der Rechnung geprüft werden, ob diese ordnungsgemäß ausgestellt wurde, bzw. was genau behandelt wurde und ob ein dreitäiger stationärer Aufenthalt überhaupt notwendig war. Zudem müsste anhand der Einzelheiten der Ablauf geklärt werden, da nicht nachvollziehbar ist, warum der Kater vom Tierarzt in eine Pflegestelle gegeben wurde, wenn die Nachbarn doch Ihre Adresse angegeben haben. Sofern laut Pflegestellenvertrag das Tierheim für diese Kosten aufkommen muss, reichen Sie die Rechnung dort ein mit der Bitte um Bezahlung, andernfalls sollten Sie sich bei weiterem Bedarf mit allen Unterlagen und einer ausführlichen Schilderung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.