zurück zur Übersicht Rückgabe Tierschutzhund 06.11.2019 von Astrid B. Sehr geehrte Frau Fries, bei uns gibt es folgenden Fall: Wir haben am 30.08. diesen Jahres einer Hündin (8 Monate) aus einem Tierschutzverein mit Schutzvertrag und Schutzgebühr ein neues Zuhause gegeben. Nach einigen Wochen (24.09.) der Eingewöhnung des Hundes in unserer Familie mussten wir uns aus Tierwohlsicht eingestehen das mit der Erziehung des Hundes überfordert sind. Auch das Hinzuziehen einer Hundeschule mit regelmäßigen Besuchen wurden unsere Bedenken leider nicht weniger. Daraufhin haben wir uns an die Pflegestelle bzw. Vermittlerin des Hundes gewendet und haben ihr unsere Situation geschildert. Die Dame der PS wies uns als Adoptanten darauf hin, dass wir Aushänge machen, Flyer erstellen und diese dann an Tierärzte, Tierfachmärkte o.ä. auslegen sollen. Dieser Aufforderung sind wir gleich am nächsten Tag nachgekommen. Mehrere Schriftverkehre über WhatsApp bzw. Mail gingen von uns aus an TSV. Der Tierschutzverein hat keinen Kontakt von sich aus an uns gerichtet. Wir äußerten bereits zu diesem Zeitpunkt klar und deutlich das der TSV den Hund zurücknehmen soll. Nach weiteren Kontaktaufnahmen unsererseits sowohl an die Vermittlerin/PS als auch an den Vorstand des Tierschutzvereins bekamen wir dann für den 3.11. eine Zusage der Rücknahme des Hundes auf die vorherige Pflegestelle. Als wir dann am 4.11. die Details der Rücknahme besprechen wollten wurde uns kurzerhand mitgeteilt, dass die Pflegestelle den Hund nicht nehmen wird. Am selbigen Tag der Absage haben wir den TSV erneut per Kontaktformular der Homepage, WhatsApp Nachricht an die 2.Vorsitzende des TSV´s und per Facebook Nachricht die 1. Vorsitzende kontaktiert, unser Anliegen formuliert und um Hilfe gebeten. Am gleichen Abend meldete sich dann die 2. Vorsitzende des Tierschutzvereins. Wir schilderten unsere Not und teilten nochmal mit, dass wir die Rücknahme des Hundes wollen. Laut Auskunft der Gesprächspartnerin wurde uns mitgeteilt, dass sie keine Pflegestelle zur Verfügung habe. Wir als Adoptanten aber ja die Möglichkeit nutzen sollten Aushänge zu verteilen und auch eine Anzeige bei EBay-Kleinanzeigen einstellen sollten. Uns wurde zugesagt das der TSV eine Pflegestelle suchen würde und wir haben eindeutig zu verstehen gegeben, dass wir den Hund selbstverständlich deutschlandweit in die neue Pflegestelle fahren werden. Unsere Frage an Sie ist nun: Wie viel Zeit für die Aufnahme des Hundes in eine Pflegestelle „müssen“ wir dem Tierschutzverein noch einräumen, um dann weitere Schritte einzuleiten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage zu beantworten, müsste zunächst der Tierschutzvertrag eingesehen werden, da sich hieraus sowohl Ihre Rechte und Pflichten aber auch diejenigen den Tierschutzvereins ergeben. Zu prüfen ist insbesondere, ob Sie laut Vertrag überhaupt (wirksam) verpflichtet waren, den Hund an den Verein zurückzugeben und unabhängig davon, ob und welche rechtlichen Auswirkungen Ihr Rücktritt vom Vertrag (durch die Aufforderung an den Verein den Hund zurückzunehmen) und die zunächst erteilte Zusage des Vereins den Hund zurückzunehmen, haben. Dies läßt sich ohne den Vertrag und die geführte Korrespondenz leider nicht beurteilen. Fordern Sie daher den Verein schriftlich z.B. mit einem Einwurf-Einschreiben auf, den Hund innerhalb von Woche abzuholen oder eine Kontaktperson zu benennen, an die Sie den Hund zurückgeben können und behalten sich bei Weigerung weitere rechtliche Schritte vor. Sollte der Verein sich weiterhin weigern, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage zu beantworten, müsste zunächst der Tierschutzvertrag eingesehen werden, da sich hieraus sowohl Ihre Rechte und Pflichten aber auch diejenigen den Tierschutzvereins ergeben. Zu prüfen ist insbesondere, ob Sie laut Vertrag überhaupt (wirksam) verpflichtet waren, den Hund an den Verein zurückzugeben und unabhängig davon, ob und welche rechtlichen Auswirkungen Ihr Rücktritt vom Vertrag (durch die Aufforderung an den Verein den Hund zurückzunehmen) und die zunächst erteilte Zusage des Vereins den Hund zurückzunehmen, haben. Dies läßt sich ohne den Vertrag und die geführte Korrespondenz leider nicht beurteilen. Fordern Sie daher den Verein schriftlich z.B. mit einem Einwurf-Einschreiben auf, den Hund innerhalb von Woche abzuholen oder eine Kontaktperson zu benennen, an die Sie den Hund zurückgeben können und behalten sich bei Weigerung weitere rechtliche Schritte vor. Sollte der Verein sich weiterhin weigern, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.