zurück zur Übersicht Verletzung durch Spritze für den Magen. 18.11.2019 von Corinna A. Hallo. Unsere Maja wurde vor ca 2 bis 3 Monaten mit einem Mittel gegen eine Magen-Darm-Krankheit gespritzt, Aus diesem Einstichstelle bildete sich eine Beule, was ja auch vorkommen kann. Im vierten Monat sind wir nochmal hin um zu fragen, warum es nicht weg geht, oder was neues ist. Tierarzt meinte, es könne ein Tumor sein. Letzte Woche o.p gehabt, heute kam die Biopsie-Bericht, der besagt, dass es durch eine Verletzung gekommen sein kann. Wir sind froh, das es nichts Schlimmes ist, aber 270 Euro für das Rausschneiden und Einschicken ist schon eine Menge. Meine Frage, wenn es ja durch die Spritze kam, muss ich den vollen Satz bezahlen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider läßt sich Ihre Frage ohne Einsicht der Rechnung nicht beantworten, da die aufgeführten und abgerechneten Posten mit der GOT, der Gebührenordnung für Tierärzte abgeglichen werden müssen und geguckt werden, ob dort z.B. auch die Kosten für das externe Labor enthalten sind, usw. Zudem zeigt sich an Ihrem Fall leider wieder, dass die Frage nach der Tierarzthaftung für Patientenbesitzer so schwierig ist, da Sie die Beweislast für eine Pflichtverletzung des Tierarztes tragen. Zu prüfen wäre hier, ob ein Spritzenabszess, aufgrund einer mangelhaften Desinfektion vorliegt. Da sich aus Ihrer Schilderung bzw. aus dem Bericht aber, wie so oft kein 100% eindeutiges Ergebnis ergibt, sondern die Ursache letztlich nur vermutet wird und auch durch eine anderweitige Verletzung entstandenen sein kann, z.B. wenn Ihre Katze Freigängerin ist, sollten Sie in einem Gespräch versuchen, sich mit dem Tierarzt gütlich zu einigen. Nehmen Sie einen unbeteiligten Zeugen zu dem Gespräch mit. Da der Tierarzt tätig geworden ist, sollten Sie die unstreitigen Positionen bezahlen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Sollte hinsichtlich der restlichen Summe keine Lösung gefunden werden, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider läßt sich Ihre Frage ohne Einsicht der Rechnung nicht beantworten, da die aufgeführten und abgerechneten Posten mit der GOT, der Gebührenordnung für Tierärzte abgeglichen werden müssen und geguckt werden, ob dort z.B. auch die Kosten für das externe Labor enthalten sind, usw. Zudem zeigt sich an Ihrem Fall leider wieder, dass die Frage nach der Tierarzthaftung für Patientenbesitzer so schwierig ist, da Sie die Beweislast für eine Pflichtverletzung des Tierarztes tragen. Zu prüfen wäre hier, ob ein Spritzenabszess, aufgrund einer mangelhaften Desinfektion vorliegt. Da sich aus Ihrer Schilderung bzw. aus dem Bericht aber, wie so oft kein 100% eindeutiges Ergebnis ergibt, sondern die Ursache letztlich nur vermutet wird und auch durch eine anderweitige Verletzung entstandenen sein kann, z.B. wenn Ihre Katze Freigängerin ist, sollten Sie in einem Gespräch versuchen, sich mit dem Tierarzt gütlich zu einigen. Nehmen Sie einen unbeteiligten Zeugen zu dem Gespräch mit. Da der Tierarzt tätig geworden ist, sollten Sie die unstreitigen Positionen bezahlen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Sollte hinsichtlich der restlichen Summe keine Lösung gefunden werden, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.