zurück zur Übersicht Vertrag mit Eigentumsvorbehalt / Kaufpreis vs. Schutzgebühr 22.11.2019 von Anette P. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe den unten genannten Vertrag unterschrieben, weil ich weiß, dass der Vertrag so nicht haltbar ist. Ich hoffe es zumindest. Sie können mich bestimmt aufklären. Kurze Zusammenfassung, der wichtigsten Punkt: Im Schriftverkehr vorher mit dem Züchter wurde eine Anzahlung gefordert und Rest-Bezahlung bei Abholung. Schriftlich auch: „Preis pro Welpe xx€“. Im „Schutz und Abgabevertrag …“ stand dann aber drinnen, dass der Züchter weiterhin Eigentümer bleibt. Ich bin nur Empfänger/Besitzer. Jetzt war ich da, hatte die Tiere vor mir und mein einsames Tier Zuhause. Ich habe den Rest bezahlt und unterschrieben. Im Vertrag wird mir die Ummeldung der Tiere bei Tasso nicht gestattet. Im Vertrag stehen wörtlich die Namen von Impfungen, die zu erfolgen haben. (Was passiert wenn die Herstellerfirma die Namen ändert?) Der Züchter übernimmt keine Gewähr für Mängel des Tieres. Die Tiere dürfen nur mit Absprache/Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. (D.h. bei jedem Urlaub, an meine Eltern oder Freunde muss ich Bescheid sagen?) Ab Übergabe kommt der Besitzer, also ich, für sämtliche Kosten auf. Vertrags und Konventionalstrafe von 1.000€, was fast das 4-fache des Preises ist pro Tier/pro Vertrag. Im Vertrag ist der Preis als „Schutzgebühr“ bezeichnet. Salvatorische Klausel ist nicht vorhanden. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da all diese Formulieren gewöhnlich von Tierschutzorganisationen verwendet werden ist und es ungewöhnlich ist, dass Züchter die Formulierungen „Schutzgebühr und Schutzvertrag“ nutzen und sich das Eigentum vorbehalten, müsste Ihr Vertrag vorliegen und eingesehen werden. Zudem müssten die Einzelheiten über den Verkaufsablauf, die Verkaufsanzeige, den Züchter, den Kaufpreis von 250,00 € für einen Rassehund etc. bekannt sein. Ein kompletter Gewährleistungsausschluss und auch die überhöhte Vertragsstrafeklausel dürften unwirksam sein. Möglich ist der Eigentumsvorbehalt z.B. wenn Sie mit dem Züchter ein Zucht-/Deckrecht zu seinen Gunsten vereinbart haben. Da Sie jedoch hierzu nichts schreiben, nehme ich an, dass ein solches Recht nicht vertraglich vereinbart wurde. Wenden Sie sich daher entweder jetzt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und lassen sich beraten oder spätestens dann, wenn ein konkreter Anlass besteht, also z.B. wenn der Hund innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übergabe erkrankt und Gewährleistungsansprüche geprüft werden könnten und/oder wenn der Züchter von Ihnen wegen eines Verstoßes die Zahlung der Vertragsstrafe fordert.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da all diese Formulieren gewöhnlich von Tierschutzorganisationen verwendet werden ist und es ungewöhnlich ist, dass Züchter die Formulierungen „Schutzgebühr und Schutzvertrag“ nutzen und sich das Eigentum vorbehalten, müsste Ihr Vertrag vorliegen und eingesehen werden. Zudem müssten die Einzelheiten über den Verkaufsablauf, die Verkaufsanzeige, den Züchter, den Kaufpreis von 250,00 € für einen Rassehund etc. bekannt sein. Ein kompletter Gewährleistungsausschluss und auch die überhöhte Vertragsstrafeklausel dürften unwirksam sein. Möglich ist der Eigentumsvorbehalt z.B. wenn Sie mit dem Züchter ein Zucht-/Deckrecht zu seinen Gunsten vereinbart haben. Da Sie jedoch hierzu nichts schreiben, nehme ich an, dass ein solches Recht nicht vertraglich vereinbart wurde. Wenden Sie sich daher entweder jetzt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht und lassen sich beraten oder spätestens dann, wenn ein konkreter Anlass besteht, also z.B. wenn der Hund innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übergabe erkrankt und Gewährleistungsansprüche geprüft werden könnten und/oder wenn der Züchter von Ihnen wegen eines Verstoßes die Zahlung der Vertragsstrafe fordert.