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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Zunächst Allgemeines vorweg. Ist eine verkaufte Katze krank, also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zwingende Voraussetzung für alle genannten Varianten ist jedoch, dass der Verkäufer – außer in akuten Notfällen – VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden muss. Diese vorherige Aufforderung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Nachbesserung ausgeschlossen ist (z.B. eine unheilbare Krankheit vorliegt) oder wenn es sich um einen Notfall handelt und eine sofortige Behandlung lebensnotwendig ist.
In Ihrem konkreten Fall sind zwei verschiedene Aspekte zu prüfen, zum einen die beiden Krankheiten seit der Übergabe und zum anderen die Tatsache, dass es sich nicht um einen BKH sondern um einen Scottish Fold Kater handelt. Wie Sie richtig herausgefunden haben, handelt es sich dabei um Katzen, bei denen sich aufgrund eines Gendefekts und der daraus folgenden Mißbildung der Ohrmuschel, die Ohren nach vorne kippen. Das „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“ der Sachverständigengruppe Tierschutz und Heimtierzucht, Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) beschreibt dies unter Punkt 2.1.2.1.3 „Anomalien des äußeren Ohres (Kippohr oder Faltohr)“ und empfiehlt ein Zuchtverbot, da es sich um Merkmale handelt, die bei der Nachzucht zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen können. In Mecklenburg-Vorpommern z.B. ist die Zucht mit Kippohr Katzen verboten.
Um Ihre Ansprüche auf Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatz und deren Höhe prüfen zu können, müssten zunächst der Kaufvertrag, die Verkaufsanzeige und die medizinischen Unterlagen vorliegen sowie weitere Details bekannt sein, so z.B. seit wann genau haben Sie Kenntnis von der Erkrankung, haben Sie die Züchterin schon in Kenntnis gesetzt, wenn ja war dies vor oder erst nach den jeweiligen Tierarztbehandlungen, haben Sie sie nachweislich zur Nachbesserung aufgefordert (hinsichtlich der beiden Krankheiten), haben Sie den Impfausweis vor Vertragsschluss einsehen können, etc. Wenden Sie sich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um nicht nur Ihre zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Kaufvertrag, sondern auch ob andere rechtliche Schritte möglich sind, sofern es sich um eine Zucht handelt und Sie den Kater nicht von einer Privatperson gekauft haben, die ihn nicht selbst gezüchtet hat.