zurück zur Übersicht Herausgabe Fundtier 04.12.2019 von Sigrid S. Sehr geehrte Frau Fries, ich bin seit circa einem Jahr Eigentümerin von drei jungen Katern. Die Kater sind durch mich beim Tierarzt geimpft und gechipt worden. Alle drei sind Freigänger. Einer ganz besonders: er ist schon mehrfach dank seiner Tasso-Kennung wieder gut zu Hause gelandet... Vor knapp drei Monaten wurde er durch ein junges Paar zurück gebracht, das ihn schon zu der Zeit sehr gerne behalten hätte. Einige Zeit später verschwand der Kater erneut. Ich startete die Vermisstmeldung mit Plakaten, Facebook.... Nun erhielt ich gestern einen Anruf, dass er schon einige Zeit wieder bei ihnen sei. Er habe sich wohl für sie entschieden und nun möchten sie ihn doch behalten. Da ich meine drei Schlingel sehr mag, möchte ich ihn natürlich wieder zurück bekommen. Welche Möglichkeiten - außerhalb der gerichtlichen - habe ich? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da das Pärchen, das Ihren Kater zur Zeit bei sich hat, weiß, dass Sie die Eigentümerin sind, sie also gegen des Willen des Eigentümers dessen Tier nicht herausgeben, könnten sie sich der Fundunterschlagung strafbar machen, theoretisch könnten Sie eine Strafanzeige erstatten. Sie könnten die Leute schriftlich per Einschreiben auffordern, Ihren Kater (Name und Chipnummer) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche zurückzugeben und ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater also Ihr Eigentum zu unterlassen. Kündigen Sie weitere Schritte an, sofern dem nicht nachgekommen wird. Soweit die Theorie. Da das Pärchen in Ihrer Nähe wohnt und der Kater weiterhin ein Freigänger sein wird/muss und sich dort wahrscheinlich wieder aufhalten wird, selbst wenn das Pärchen ihn nicht mehr füttert, ist es sinnvoller, eine gütliche Lösung zu finden, z.B. mit Hilfe des örtlichen Schiedsamts. Sollte all dies keinen Erfolg haben, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihren Kater zurückzubekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da das Pärchen, das Ihren Kater zur Zeit bei sich hat, weiß, dass Sie die Eigentümerin sind, sie also gegen des Willen des Eigentümers dessen Tier nicht herausgeben, könnten sie sich der Fundunterschlagung strafbar machen, theoretisch könnten Sie eine Strafanzeige erstatten. Sie könnten die Leute schriftlich per Einschreiben auffordern, Ihren Kater (Name und Chipnummer) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche zurückzugeben und ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater also Ihr Eigentum zu unterlassen. Kündigen Sie weitere Schritte an, sofern dem nicht nachgekommen wird. Soweit die Theorie. Da das Pärchen in Ihrer Nähe wohnt und der Kater weiterhin ein Freigänger sein wird/muss und sich dort wahrscheinlich wieder aufhalten wird, selbst wenn das Pärchen ihn nicht mehr füttert, ist es sinnvoller, eine gütliche Lösung zu finden, z.B. mit Hilfe des örtlichen Schiedsamts. Sollte all dies keinen Erfolg haben, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihren Kater zurückzubekommen.