zurück zur Übersicht Problem 02.01.2020 von Patrizia W. Hallo ich habe einen Hund. Mein Ex-Freund hat den Hund und möchte mir ihn nicht mehr geben. Ich hab auf einem normal Zettel geschrieben, ich übergebe ihm den Hund und hab dafür unterschrieben und ihm Geld gegeben. Aber das is kein Problem, das bekommt er zurück. Das Problem ist: Ich kann mich damit nicht abfinden, dass mein Hund nicht bei mir lebt und meine Kinder auch, deswegen möchte ich meinen Hund zurück. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn Sie einen normalen Zettel genommen und auch wenn das Wort Kaufvertrag nicht verwendet wurde, so haben Sie nach Ihrer Schilderung zu urteilen, einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen und auch erfüllt. Sie haben den Hund übereignet und haben dafür den vereinbarten Preis erhalten. Da Sie den Hund wieder zurücknehmen und das Geld erstatten wollen, möchten Sie rechtlich gesprochen, vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies geht jedoch nur dann, wenn Sie ein Rücktrittsrecht mit Ihrem Exfreund vereinbart haben und dies auch beweisen können, da ich annehme, dass er dies bestreitet. Falls ein solches Recht nicht vereinbart wurde, könnten Sie auch versuchen, ihm den Hund mit einem neuen Kaufvertrag abzukaufen. Sollten Sie sich hierauf einigen können, halten Sie das Ergebnis unbedingt zu Beweiszwecken wieder schriftlich fest und schreiben, dass das Alleineigentum an dem Hund auf Sie übergeht und welchen Kaufpreis Sie vereinbart und bezahlt haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn Sie einen normalen Zettel genommen und auch wenn das Wort Kaufvertrag nicht verwendet wurde, so haben Sie nach Ihrer Schilderung zu urteilen, einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen und auch erfüllt. Sie haben den Hund übereignet und haben dafür den vereinbarten Preis erhalten. Da Sie den Hund wieder zurücknehmen und das Geld erstatten wollen, möchten Sie rechtlich gesprochen, vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies geht jedoch nur dann, wenn Sie ein Rücktrittsrecht mit Ihrem Exfreund vereinbart haben und dies auch beweisen können, da ich annehme, dass er dies bestreitet. Falls ein solches Recht nicht vereinbart wurde, könnten Sie auch versuchen, ihm den Hund mit einem neuen Kaufvertrag abzukaufen. Sollten Sie sich hierauf einigen können, halten Sie das Ergebnis unbedingt zu Beweiszwecken wieder schriftlich fest und schreiben, dass das Alleineigentum an dem Hund auf Sie übergeht und welchen Kaufpreis Sie vereinbart und bezahlt haben.