zurück zur Übersicht Frage wegen Geld einfordern 08.01.2020 von Ilona S. Hallo habe eine Frage habe vor 1.5 Jahren einen Welpen verkauft und die Käufer haben eine Anzahlung von 250 Euro geleistet und den Rest wollten sie in 4 Wochen bezahlen und zwar 500 Euro. Kann man da was machen, außer die anmahnen, dass sie innerhalb der Frist das Geld zahlen? Weil angemahnt haben wir sie schon und sie zahlen trotzdem nicht. Kann man da vom Kaufvertrag zurücktreten und den Hund wieder holen oder muss das das Gericht dann entscheiden? Vielen Dank für Ihre Hilfe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst die Theorie. Beide Vertragsparteien eines einmal geschlossenen Kaufvertrages müssen sich an den Vertrag halten und ihn erfüllen. Der Verkäufer muss also den Hund übergeben und das Eigentum an den Käufer übereignen. Dies wird in der Regel gleichzeitig gemacht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, wenn also zwar der Hund übergeben wird, das Eigentum aber erst nach vollständiger Zahlung übergeht. Der Käufer wiederrum muss den vereinbarten Kaufpreis zu den vereinbarten Bedingungen bezahlen (also bar bei Übergabe, in Raten, per Überweisung, etc.). Wer als Verkäufer freiwillig auf eine vollständige Kaufpreiszahlung bei Übergabe verzichtet und eine Ratenzahlung vereinbart, muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit das Risiko eingeht, dass der Käufer aus welchen Gründen auch immer, die letzte/n Rate/n nicht zahlen will oder kann. Für Ihren konkreten Fall, wäre daher wichtig zu wissen, ob ein solcher Eigentumsvorbehalt vertraglich vereinbart war oder nicht. Wenn nicht, haben Sie mit der Übergabe des Hundes nämlich das Eigentum schon übereignet und hätten nur einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Summe. Hier kommt jedoch hinzu, dass Sie eine Zahlungsfrist vereinbart haben und die Käuferin auch auf Mahnung diese nicht beglichen hat. Die Käuferin befindet sich daher im Zahlungsverzug und schuldet zusätzlich die Zahlung von Verzugszinsen. Damit hätten Sie als Verkäuferin das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und müssten grundsätzlich den erhaltenen Teilkaufpreis gegen Rückgabe des Hundes zurückzahlen. In der Praxis sollten Sie zum Wohle des Hundes gut überlegen, ob Sie tatsächlich den Rücktritt erklären und den Hund, der seit Welpenalter in dieser Familie und seinem Rudel lebt, dort herausnehmen wollen oder ob Sie doch auf die vollständige Zahlung bestehen und diese notfalls einklagen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst die Theorie. Beide Vertragsparteien eines einmal geschlossenen Kaufvertrages müssen sich an den Vertrag halten und ihn erfüllen. Der Verkäufer muss also den Hund übergeben und das Eigentum an den Käufer übereignen. Dies wird in der Regel gleichzeitig gemacht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, wenn also zwar der Hund übergeben wird, das Eigentum aber erst nach vollständiger Zahlung übergeht. Der Käufer wiederrum muss den vereinbarten Kaufpreis zu den vereinbarten Bedingungen bezahlen (also bar bei Übergabe, in Raten, per Überweisung, etc.). Wer als Verkäufer freiwillig auf eine vollständige Kaufpreiszahlung bei Übergabe verzichtet und eine Ratenzahlung vereinbart, muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit das Risiko eingeht, dass der Käufer aus welchen Gründen auch immer, die letzte/n Rate/n nicht zahlen will oder kann. Für Ihren konkreten Fall, wäre daher wichtig zu wissen, ob ein solcher Eigentumsvorbehalt vertraglich vereinbart war oder nicht. Wenn nicht, haben Sie mit der Übergabe des Hundes nämlich das Eigentum schon übereignet und hätten nur einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Summe. Hier kommt jedoch hinzu, dass Sie eine Zahlungsfrist vereinbart haben und die Käuferin auch auf Mahnung diese nicht beglichen hat. Die Käuferin befindet sich daher im Zahlungsverzug und schuldet zusätzlich die Zahlung von Verzugszinsen. Damit hätten Sie als Verkäuferin das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und müssten grundsätzlich den erhaltenen Teilkaufpreis gegen Rückgabe des Hundes zurückzahlen. In der Praxis sollten Sie zum Wohle des Hundes gut überlegen, ob Sie tatsächlich den Rücktritt erklären und den Hund, der seit Welpenalter in dieser Familie und seinem Rudel lebt, dort herausnehmen wollen oder ob Sie doch auf die vollständige Zahlung bestehen und diese notfalls einklagen.