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Urlaub mit Pflegehund

von Matthias B.

Hallo Fr. RA Fries, da wir als Hundepaten und die Eigentümerin gleichzeitig in Urlaub ins Ausland fahren/fliegen, haben wir angeboten, den Hund unserer Bekannten mit uns (im Auto) mitzunehmen. Welche Papiere (Abgesehen vom EU-Heimtierausweis) brauchen wir, da wir ja nicht Eigentümer des Hundes sind? Danke für die Info. Mfg M B

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da sich bereits aus EU-Heimtierausweis ergibt, dass Sie nicht die dort eingetragenen Besitzer sind, sollten Sie sich eine schriftliche Vollmacht erteilen lassen.
Ob und welche weiteren Dokumente/Impfungen Sie benötigen, hängt von der Rasse des Hundes, wenn es ein sehr junger Hund ist auch von dessen Alter, sowie von den Vorgaben Ihres Urlaubslandes ab. Zusätzlich sollten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung nachfragen, ob das Hüten fremder Hunde im Ausland versichert ist, falls der Hund in Ihrer Obhut einen Schaden anrichtet.
Für die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes, sollten Sie sich an die jeweilige Botschaft oder Konsulat (viele mit Sitz in Berlin) wenden.
 

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