Sehr geehrte Frau Fries. Wir sind als Familie seit mehr als 20 Jahren Hundehalter. Nachdem unsere frühere Hündin im November 19 nach knapp 15 Jahren verstorben ist, wurden wir im Dezember über die Plattform Ebay Kleinanzeigen fündig und kauften einen 9-jährigen Mix-Rüden von Privat. Die Begründung für den Verkauf des Hundes war ein anstehender Umzug in eine Wohnung, die keine Haustierhaltung zulässt. Es sei der Verkäuferin wichtiger, eine Wohnung für sich und die Kinder zu haben als den Hund zu behalten. Zwischen dem Kennenlernen am 08.12.19 und dem Kauf bzw. der persönlichen Übergabe lagen 14 Tage Bedenkzeit. Der Hund war nicht gechipt, es konnte aber bei der Übergabe ein Impfpass an mich ausgehändigt werden. Ich zahlte bei der Übergabe € 250,- in bar. Die Verkäuferin erweckte den Eindruck, dass sie ihren Mann oder Lebensgefährten mit in die Entscheidung einbezogen hat. Ursprünglich sollte die Übergabe des Hundes durch ihn erfolgen, die Verkäuferin müsse zur Arbeit. Erst am Tag vorher teilte sie mit, dass sie sich frei genommen habe und doch zur Übergabe da sei. Ihre Kinder seien mit dem Vater unterwegs, damit sie die Übergabe nicht miterleben müssten. Einen schriftlichen Kaufvertrag gibt es nicht, mündlich kam es jedoch zu einer Einigung mit der Verkäuferin. Heilig Abend, also drei Tage nach der Übergabe, teilte die Verkäuferin mit, dass sie den Hund wieder zurück haben will. Sie hätte 7 Tage Zeit den Kauf rückgängig machen zu können. Nachdem dann einige Anrufe durch die Verkäuferin erfolgten, erfolgte ein Anruf (mit Rufnummernunterdrückung) des Lebensgefährten. Er teilte mit, dass der Kauf rückgängig gemacht werden soll, der Hund würde ihm gehören und er wolle den Hund abholen, zur Not mit Hilfe der Polizei. Am 16.01.2020 bekam ich ein Einschreiben von einem Anwalt. Darin steht, dass die Verkäuferin den Umstand bestätigt, dass der Hund dem Lebensgefährten gehört. Der Anwalt setzte eine Frist bis zum 21.01.2020 mit der Zusendung eines Rückgabetermins. Wir haben den Hund inzwischen chipen lassen, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sowie ihn bei der Gemeinde angemeldet. Zusätzlich kauften wir diverses Zubehör. Es sind also typische Kosten entstanden. Wir haben den Hund im guten Glauben von der Verkäuferin gekauft und wollen den Hund nicht wieder zurück geben. Bei der Recherche im Internet gibt es mehrere Hinweise, dass der Kaufvertrag zwar nicht rechtens entstanden ist, dennoch ist eine Rückabwicklung nicht notwendig, weil ein derartiger Kauf auf der Basis des "guten Glaubens" entstanden ist. Was sagen Sie als Fachanwältin zu diesem Sachverhalt. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir kurzfristig eine Rückmeldung geben könnten. Ich habe dem Anwalt geschrieben, dass seine Fristsetzung nicht angemessen ist. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Lebensgefährte der Verkäuferin nicht einfach vorbei kommt, so wie er am Telefon angedroht hat. Ich möchte verhindern, dass meine Kinder in die Situation kommen, dass er zur Abholung kommt, aber unsere Kinder allein zuhause sind. Mit freundlichen Grüßen