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Kranker Hund von einem Tiervermittler

von Frank R.

Hallo, wir haben ein Anliegen wir haben einen Hund über eine private Tier Hilfe Vermittlung angeommen und ein Neues zu Hause gegeben.Nach 7 Tagen haben wir festgestellt, dass er schlechte und fehlende Zaehne hat. Darauf sind wir zum Tierarzt da wurde vermutet dass das Alter von dem Hund nicht stimmt sowie das er stark verwurmt ist und Giadien hat. Da eine Übertragung auf unsere anderen Hunde möglich ist, mussten wir sie auch behandeln lassen.Jetzt is die Frage wer die Kosten tragen muss. Bei dem Uebernommen Hund und den unseren? Und ob es eine Täuschung der Vermittlerin ist uns gegenüber.Was koennen wir machen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Allgemein gilt, dass ein Tierheim/Tierschutzverein keine verbindlichen Aussagen über die Vorgeschichte bzw. Vorerkrankungen eines Hundes machen kann, insbesondere wenn er aus dem Ausland kommt und gibt in der Regel mit besten Wissen und Gewissen, die ihnen bekannten Eigenschaften und/oder Krankheiten der Tiere weiter. In manchen Tierschutzverträgen sind daher auch entsprechende Klauseln vorhanden bzw. wird in der Vermittlungsanzeige schon ausdrücklich darauf hingewiesen.
Da Sie Tierarztkosten für den neuen Hund und die Tierarztkosten für Ihren zweiten Hund erstattet haben möchten, geht um einen Zahlungs-/Schadensersatzanspruch. Um die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall prüfen zu können, müsste daher zunächst Ihr Schutzvertrag, wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige und die bisherige Korrespondenz mit dem Verein/der Vermittlerin eingesehen und geprüft werden. Da Sie eine arglistige Täuschung beweisen können müssten, muss auch dies geklärt werden. Hier ist z.B. wichtig zu wissen, ob sie den Hund direkt nach der Ankunft aus dem Ausland übernommen haben oder ob Sie den Hund zuvor ein/mehrmals bei der Vermittlerin besuchen konnten, etc.
Zunächst sollten Sie versuchen eine gütliche Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, fordern Sie die Vermittlerin/den Verein schriftlich auf, die entstandenen Kosten innerhalb von zwei Wochen (setzten Sie ein konkretes Datum ein) zurückzuzahlen. Sollte der Verein sich weigern oder die Frist kommentarlos ignorieren, sollten Sie sich zum weiteren sinnvollen Vorgehen und den entsprechenden Kosten anwaltlich beraten lassen.

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