zurück zur Übersicht Hund 25.01.2020 von Jaqueline H. Hallo, ich wollte schon immer einen Hund haben. Am 12.07.2017 hat mein jetziger Ex-Freund den Hund gekauft für mich. D.h. er steht im Kaufvertrag und im Steuerzahlungsbescheid. Letztes Jahr haben wir uns dann getrennt. Bis dahin haben wir uns gemeinsam um unsere Fellnase gekümmert. Nach der Trennung habe ich mich dann ca. 2 Monate um ihn gekümmert, da mein Ex in seiner Wohnung keinen Hund halten durfte. Er wollte ihn nur ab und zu mal haben. Das habe ich verstanden und fande ich auch ok. Jetzt darf er einen Hund halten und hat ihn zu sich genommen. Ich muss quasi darum betteln den Hund sehen bzw. auch mal haben zu dürfen. Anfangs musste ich sein Futter mit finanzieren, wenn er bei meinem Ex war, weil er das Geld gar nicht hatte. Mein Ex hat auch oft genug geäußert, dass er nie eine solche Hunderasse haben wollte. Für ihn sei das kein richtiger Hund. Er ist der Meinung, es ist sein Hund, weil er in den Papieren steht, also ist es seine Entscheidung, ob ich überhaupt haben darf. Wissen Sie, ich bin ein Mensch, der auch schon seit einigen Jahren mit Depressionen zu kämpfen hat. Da ist die kleine Fellnase wie eine Therapie für mich. Und mein Ex benutzt deh Hund auch oft als Druckmittel gegen mich. ich habe ihm ein Wechselmodell vorgeschlagen. Für ihn ist da kein rankommen. Wenn ihm mein Verhalten nicht passt, dann droht er mir, dass ich den Hund gar nicht mehr sehen darf. Mich macht das total fertig. Die kleine Fellnase ist wie ein zweites Kind für mich. Auch der Hund freut sich wie sonstwas, wenn ich denn ab und zu mal haben darf, nach ewigem betteln. Was kann ich tun, um ihn nicht zu verlieren? Kommt er danit durch, dass er den Hund ständig als Druckmittel benutzt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ein geteiltes “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ für Tiere wie bei Kindern, ist im Gesetz jedenfalls nicht geregelt und kann daher bei einem Streit hierüber nicht per Gerichtsurteil erstritten werden. In der Praxis ist dies nach meiner Erfahrung in den seltensten Fällen praktikabel. Um zu prüfen, ob Sie oder Ihr Exfreund den Hund allein für sich beanspruchen könnten, müsste zunächst geklärt werden, wer Eigentümer des Hundes ist. Da Sie schreiben, dass er den Hund mit Kaufvertrag gekauft (und wahrscheinlich auch vollständig bezahlt) hat und er Steuerschuldner der Hundesteuer ist, könnte dies für sein Alleineigentum sprechen. Andererseits hat er den Hund „für Sie“ gekauft und sie haben sich bis zur Trennung gemeinschaftlich um den Hund gekümmert, dies könnte auch dafür sprechen, dass Sie beide zur Hälfte Miteigentümer des Hundes sind. Für diesen Fall, müssten Sie, wenn Sie den Hund haben und behalten wollen, ihm seine Hälfte daher abkaufen/ersetzen bzw. er Ihnen, sofern er den Hund behalten will. Da das Eigentums- und Herausgaberecht sehr kompliziert ist, versuchen Sie sich möglichst gütlich mit Ihrem Exfreund zu einigen (überlegen Sie ob Sie ihm einen Kaufpreis anbieten und ihm den Hund offiziell abkaufen unabhängig davon, ob er Ihnen nun zur Hälfte gehört oder nicht) und halten das Ergebnis schriftlich fest. Sollten Sie sich nicht darüber einigen können, müssten Sie Ihren Exfreund auf Herausgabe des Hundes verklagen, und das Gericht müsste zunächst die Eigentumslage klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder ein Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ein geteiltes “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ für Tiere wie bei Kindern, ist im Gesetz jedenfalls nicht geregelt und kann daher bei einem Streit hierüber nicht per Gerichtsurteil erstritten werden. In der Praxis ist dies nach meiner Erfahrung in den seltensten Fällen praktikabel. Um zu prüfen, ob Sie oder Ihr Exfreund den Hund allein für sich beanspruchen könnten, müsste zunächst geklärt werden, wer Eigentümer des Hundes ist. Da Sie schreiben, dass er den Hund mit Kaufvertrag gekauft (und wahrscheinlich auch vollständig bezahlt) hat und er Steuerschuldner der Hundesteuer ist, könnte dies für sein Alleineigentum sprechen. Andererseits hat er den Hund „für Sie“ gekauft und sie haben sich bis zur Trennung gemeinschaftlich um den Hund gekümmert, dies könnte auch dafür sprechen, dass Sie beide zur Hälfte Miteigentümer des Hundes sind. Für diesen Fall, müssten Sie, wenn Sie den Hund haben und behalten wollen, ihm seine Hälfte daher abkaufen/ersetzen bzw. er Ihnen, sofern er den Hund behalten will. Da das Eigentums- und Herausgaberecht sehr kompliziert ist, versuchen Sie sich möglichst gütlich mit Ihrem Exfreund zu einigen (überlegen Sie ob Sie ihm einen Kaufpreis anbieten und ihm den Hund offiziell abkaufen unabhängig davon, ob er Ihnen nun zur Hälfte gehört oder nicht) und halten das Ergebnis schriftlich fest. Sollten Sie sich nicht darüber einigen können, müssten Sie Ihren Exfreund auf Herausgabe des Hundes verklagen, und das Gericht müsste zunächst die Eigentumslage klären und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder ein Anwältin für Tierrecht.