Guten Tag, wir waren Sept. 2019 mit unserem ca. 14 Jahre alten Kater beim TA wegen geschwollenen Gesicht, Problemen beim Fressen - Verdacht Zähne. Die Nachfrage unsererseits, ob es sich um FORL handeln könnte wurde verneint. Die TÄ gab an, sie könne das machen. Es wurde nicht aufgeklärt, dass kein Dentalröntgengerät vorhanden ist, auch keine Weiterleitung an Zahnspezialisten als Option angeboten. Dem Kater wurden dann 3 Zähne gezogen (Kosten ca. 320,00 EUR). Erst durch die Rechnungsstellung wurde deutlich, dass kein Dentalröntgen gemacht wurde. Auf tel. Nachfrage wurde erklärt, es sei ein nomales Röntgenbild erstellt worden, das habe sie rangezoomt, sodass sie hätte sehen können, das die anderen Zähne ok sind und kein FORL vorliegt. Das Röntgenbild sei gelöscht worden, sonst hätte man es uns in Rechnung stellen müssen. Im Dezember 2019 erneut angeschwollenes Gesicht, rotes Zahnfleisch um die Zähne, Schwierigkeiten beim Fressen. Erneute Vorstellung bei TÄ - erneut wurde unsere eindringliche Nachfrage, ob nicht doch ein Dentalröntgen sinnvoll sei und es sich um FORL handeln könnte, verneint. Wegen der Schwellung sei ein CT sinnvoller, die Zähne sähen gut aus (nach Blick ins Maul). Antibiotika Gabe wegen angeblich eingerissener Mundwinkel. Auf eigene Initiative (aus eigenen Erfahrungswerten heraus) dann Vorstellung wenige Tage später bei Zahnspezialist. Anfang Januar Zahn-op mit Dentalröntgen: deutliche Diagnose FORL, fortgeschrittenes Stadium, 8 Zähne gezogen, Kosten ca. 550,00 EUR.Wir sind zur Nachkontrolle (da Zahnspezialist 45 Min. entfernt) wieder zu unserer TÄ. Die Vorgehensweise und fehlende Aufklärung/fehlerhafte Diagnose mit einhergehender Nicht-Weiterleitung an Spezialisten wurde von uns sachlich reklamiert, mündlich erfolgte eine Teil-Zustimmung der fehlenden Weiterleitung an Spezialisten von der Chefin der Praxis. Ein Rückruf der behandelnden TÄ nach RÜ mit der Chefin, der uns versprochen wurde, blieb aus. Der Zahnspezialist hat auf unsere Nachfrage bestätigt, dass FORL ausschließlich mit einem Dentalröntgengerät zu erkennen ist und dass der bei unserem Kater fortgeschrittene Zustand der Zähne nicht erst 1/2 Jahr alt sein kann. Wir sehen hier eine Verletzung der Aufklärungspflicht der TÄ uns gegenüber, insbesondere, da von Seiten der TÄ keinerlei Aufklärung hinsichtlich eines nicht vorhandene Dentalröntgengerät oder/und die Möglichkeiten des Aufsuchens eines entsprechenden Spezialisten erfolgte. Ohne meinen Erfahrungswert wäre unser Kater bis heute nicht beim Zahnspezialisten mit Dentalröntgengerät vorstellig geworden. Wir bedanken uns im Voraus über mögliche Handlungsoptionen, wie wir hier weiter vorgehen können. Vielleicht können wir so auch anderen Katzen, die dort behandelt werden, ein ähnliches Schicksal ersparen. MFG