zurück zur Übersicht Tierarztwechsel 30.01.2020 von Christiane S. Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Tierarzt Herr A musste aus einer Notsituation raus seine Praxis an Frau G übergeben. Unser Hund muss zum Herzultraschall. Dr. G macht diese Untersuchungen nicht will von mir jetzt 20€ für die Ergebnisse von Januar 2019 ist das rechtens? Der neue Tierarzt braucht diese Unterlagen zum Vergleich. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie um die Mitteilung der Untersuchungsergebnisse gebeten haben, haben Sie Ihr Recht aus §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Grundrecht der Selbstbestimmung in die Behandlungsakte des Tierarztes zu sehen, geltend gemacht. Die Tierärztin konnte Ihnen entweder bei sich vor Ort die Akte zur Einsicht zur Verfügung stellen oder Ihnen, wie wahrscheinlich geschehen, kostenpflichtig Kopien/Ausdrucke senden. Ob der in Rechnung gestellte Betrag von 20,00 € angemessen oder zu hoch war, hängt auch von der Anzahl der Kopien ab und könnte nur anhand der Rechnung und einem Abgleich mit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Indem Sie um die Mitteilung der Untersuchungsergebnisse gebeten haben, haben Sie Ihr Recht aus §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Grundrecht der Selbstbestimmung in die Behandlungsakte des Tierarztes zu sehen, geltend gemacht. Die Tierärztin konnte Ihnen entweder bei sich vor Ort die Akte zur Einsicht zur Verfügung stellen oder Ihnen, wie wahrscheinlich geschehen, kostenpflichtig Kopien/Ausdrucke senden. Ob der in Rechnung gestellte Betrag von 20,00 € angemessen oder zu hoch war, hängt auch von der Anzahl der Kopien ab und könnte nur anhand der Rechnung und einem Abgleich mit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geprüft werden.