zurück zur Übersicht

Tierarztwechsel

von Christiane S.

Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Tierarzt Herr A musste aus einer Notsituation raus seine Praxis an Frau G übergeben. Unser Hund muss zum Herzultraschall. Dr. G macht diese Untersuchungen nicht will von mir jetzt 20€ für die Ergebnisse von Januar 2019 ist das rechtens? Der neue Tierarzt braucht diese Unterlagen zum Vergleich.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem Sie um die Mitteilung der Untersuchungsergebnisse gebeten haben, haben Sie Ihr Recht aus §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Grundrecht der Selbstbestimmung in die Behandlungsakte des Tierarztes zu sehen, geltend gemacht. Die Tierärztin konnte Ihnen entweder bei sich vor Ort die Akte zur Einsicht zur Verfügung stellen oder Ihnen, wie wahrscheinlich geschehen, kostenpflichtig Kopien/Ausdrucke senden.
Ob der in Rechnung gestellte Betrag von 20,00 € angemessen oder zu hoch war, hängt auch von der Anzahl der Kopien ab und könnte nur anhand der Rechnung und einem Abgleich mit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)  geprüft werden.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung