zurück zur Übersicht Hunde vom Chef behalten 23.02.2020 von Janet B. Hallo, ich pflege seit sechs Monaten zwei kleine Hunde von meinem Chef. Jetzt habe ich meinen Job gekündigt und würde gerne die beiden behalten. Beide sind auf mich geprägt und auch auf mich bei TASSO registriert, die Impfausweise habe ich auch. Kann ich jetzt einfach die Hunde behalten oder muss ich sie bei meinen Chef lassen. Bei meinem Chef wären die beiden auf sich alleine gestellt. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz und enthält wenig Einzelheiten. Ich nehme aber an, dass Ihr Arbeitsvertrag nichts mit der Inpflegenahme der Hunde zu tun hat, auf dieser Grundlage beantworte ich Ihre Frage. Da Sie schreiben, dass Sie die Hundes Ihres Chefs pflegen, ist von zwei Sachen auszugehen. Zum einen hat kein Eigentumsübergang auf Sie stattgefunden (sei es durch Schenkung oder Verkauf) und zum anderen dürfte zwischen Ihnen ein (wahrscheinlich) mündlicher Verwahrungsvertrag zustande gekommen, den Ihr Chef jederzeit kündigen und die Hunde zurückfordern könnte. Neben diesem Verwahrungsvertrag gab es einen zweiten Vertrag, nämlich den Arbeitsvertrag. Da diesen beiden Verträge nichts miteinander zu tun haben, hat auch die Kündigung des Arbeitsvertrags keine Auswirkung auf den noch bestehenden Verwahrungsvertrag, so dass Sie die Hunde auch nicht zurückgeben müssten. Anders jedoch, wenn Ihr Chef zum Beispiel zusammen mit der Kündigung des Arbeitsvertrags auch die Rückgabe der Hunde gefordert hat und damit auch den zweiten Vertrag gekündigt hat. Dann könnten Sie die Rückgabe entweder von der vollständigen Zahlung der entstandenen Kosten und eines eventuellen Pflegegeldes abhängig machen oder Sie kaufen ihm die Hunde offiziell und mit Kaufvertag ab. Aber einfach behalten Sie die beiden nicht, wenn sie Ihnen nicht gehören.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz und enthält wenig Einzelheiten. Ich nehme aber an, dass Ihr Arbeitsvertrag nichts mit der Inpflegenahme der Hunde zu tun hat, auf dieser Grundlage beantworte ich Ihre Frage. Da Sie schreiben, dass Sie die Hundes Ihres Chefs pflegen, ist von zwei Sachen auszugehen. Zum einen hat kein Eigentumsübergang auf Sie stattgefunden (sei es durch Schenkung oder Verkauf) und zum anderen dürfte zwischen Ihnen ein (wahrscheinlich) mündlicher Verwahrungsvertrag zustande gekommen, den Ihr Chef jederzeit kündigen und die Hunde zurückfordern könnte. Neben diesem Verwahrungsvertrag gab es einen zweiten Vertrag, nämlich den Arbeitsvertrag. Da diesen beiden Verträge nichts miteinander zu tun haben, hat auch die Kündigung des Arbeitsvertrags keine Auswirkung auf den noch bestehenden Verwahrungsvertrag, so dass Sie die Hunde auch nicht zurückgeben müssten. Anders jedoch, wenn Ihr Chef zum Beispiel zusammen mit der Kündigung des Arbeitsvertrags auch die Rückgabe der Hunde gefordert hat und damit auch den zweiten Vertrag gekündigt hat. Dann könnten Sie die Rückgabe entweder von der vollständigen Zahlung der entstandenen Kosten und eines eventuellen Pflegegeldes abhängig machen oder Sie kaufen ihm die Hunde offiziell und mit Kaufvertag ab. Aber einfach behalten Sie die beiden nicht, wenn sie Ihnen nicht gehören.