zurück zur Übersicht Einschläfern Taube 25.02.2020 von Denise M. Hallo, am Donnerstag Abend um 20:30h habe ich eine verletzte Taube von der Straße aufgelesen (die eindeutig unter Qualen litt und eingeschläfert werden musste). Da Tierärzte bereits geschlossen hatten, fuhr ich in die Klinik in der Uhlandstraße. Wir haben dort für das alleinige Einschläfern 230Euro bezahlt. Trotz Erhöhung der Preise, dem 4-fachen Satz durch Notdienstzeiten und der neuen Pauschale von 50 Euro kann ich mir diesen Preis nicht erklären. Es ist sowieso schwer in Berlin, dass man das Leiden der Tauben aus eigener Tasche bezahLen muss, aber so viel Geld? Ist das rechtens? Viele Grüße D. M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch mir erscheint der Rechnungsbetrag trotz der angesprochenen neuen Notdienstgebühr von 59,50 EUR (inkl. MWSt) sehr hoch, da der einfache Satz für die Euthanasie eines Vogels nach Nr. 502 des Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen unter 10,00 EUR liegt. Der direkteste und effektivste Weg wäre die Klärung mit der Klinik selbst, sei es in einem Gespräch, zu dem sie am besten einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen sollte oder mittels eines Briefes. Alternativ könnte sie sich auch z.B. an die zuständige Landestierärztekammer wenden. Allerdings kann die Kammer keine Korrektur der Rechnung vornehmen. Sie kann aber versuchen zwischen Ihnen und der Klinik zu vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch mir erscheint der Rechnungsbetrag trotz der angesprochenen neuen Notdienstgebühr von 59,50 EUR (inkl. MWSt) sehr hoch, da der einfache Satz für die Euthanasie eines Vogels nach Nr. 502 des Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen unter 10,00 EUR liegt. Der direkteste und effektivste Weg wäre die Klärung mit der Klinik selbst, sei es in einem Gespräch, zu dem sie am besten einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen sollte oder mittels eines Briefes. Alternativ könnte sie sich auch z.B. an die zuständige Landestierärztekammer wenden. Allerdings kann die Kammer keine Korrektur der Rechnung vornehmen. Sie kann aber versuchen zwischen Ihnen und der Klinik zu vermitteln.