zurück zur Übersicht angeblich gesunde Katze adoptiert 26.02.2020 von Christina B. Guten Tag, vor wenigen Tagen adoptierten wir einen achtjährigen Kater aus der Tierhilfe . Er ist FIV positiv und ein spanischer Straßenkater, wurde aber von den Angestellten als topfit beschrieben. Zum Zeitpunkt unseres Besuches war er bereits ca. 6 Wochen in der Tierhilfe. Vor der Adoption äußerten wir Bedenken wegen eines tränenden Auges, was wir beim Kennenlernen beobachten. Uns wurde versichert, dass sich ein Tierarzt bereits damit beschäftigte und es harmlos und chronisch sei. Wir sollten einfach die Tränenreste mit Wasser beseitigen. Zudem wurden uns ärztliche Unterlagen von Anfang Januar mitgegeben um dies zu 'beweisen', Blutteste und Teste für FIV und FIP. Am nächsten Tag fiel uns daheim direkt auf, dass etwas mit dem Auge nicht zu stimmen scheint, da er es gezielt zukniff und auch oft geschlossen hielt. Wir suchten am nächsten Tag den Tierarzt auf und er stellte einiges fest. Unser 'ach so gesunder' Kater hat eine dicke Bindehautentzündung und verknotete Ohren. Er muss einen schlimmen unbehandelten Milbenbefall erlitten haben, weshalb sich Knötchen gebildet haben. Zudem frisst er auch wenig, was uns in der Tierhilfe auch schon auffiel, da seine Näpfe immer sehr voll waren und kaum angerührt schienen. Wir gingen schließlich mit einem kranken Kater und einer Rechnung für Medikamente in Höhe von über 80€ nach Hause. Der Tierarzt äußerte jedoch bereits, dass demnächst auf jeden Fall ein großes Blutbild gemacht werden sollte, da er Organschäden ausschließen möchte. Dies wird ungefähr weitere 100€ kosten. Er äußerte ebenfalls, dass er von dem Verein nichts hält und schon oft schlimme Erfahrungen mit Tieren aus dieser Einrichtung gemacht hat. Weshalb der Verein auch einen Tierarzt in einer anderen Stadt aufsucht, da er hier bekannt zu sein scheint. Dies wussten wir vorher leider nicht. Nun unsere Frage, gibt es eine Möglichkeit das Geld für die Behandlungen vom Verbund zurückzufordern? Wir haben einen Schutzvertrag bekommen und eine Spende in Höhe von 110€ für unseren Kater gezahlt. Im Schutzvertrag werden jedoch nur unsere Pflichten ausgeführt. Eine Rückgabe kommt für uns aber auf keinen Fall in Frage, allein da sich jetzt endlich jemand richtig um den armen Kerl kümmert und wir ihn schon in unser Herz geschlossen haben. Jedoch wurden wir buchstäblich übers Ohr gehauen und bleiben nun auf den Kosten sitzen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, unser Kater Louis. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass der Verein die Krankheiten kannte bzw. hätte erkennen müssen. Auch um zu prüfen, ob Sie hieraus Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung haben könnten, müssten die Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein und der Tierschutzvertrag und wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige und die Beschreibung des Katers sowie die übergebenen tierärztlichen Dokumente eingesehen werden. Der Nachweis der böswilligen Täuschung ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Hinzu kommt, dass den neuen Haltern bewußt sein muss, dass es sich um ein Tier aus dem Ausland handelt, dessen Vorgeschichte im Zweifel unbekannt ist und die Tierheime/Vereine sich auf die Angaben der Vorbesitzer (soweit bekannt) oder auf die Erfahrungen der dortigen Tierschützer und/oder Pflegestellen, wo die bis zur Vermittlung untergebracht sind, verlassen müssen. Versuchen Sie daher eine gütliche Lösung mit dem Tierschutzverein zu erreichen und halten Sie diese zu Beweiszwecken schriftlich fest. Sollte der Verein sich weigern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass der Verein die Krankheiten kannte bzw. hätte erkennen müssen. Auch um zu prüfen, ob Sie hieraus Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung haben könnten, müssten die Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein und der Tierschutzvertrag und wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige und die Beschreibung des Katers sowie die übergebenen tierärztlichen Dokumente eingesehen werden. Der Nachweis der böswilligen Täuschung ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Hinzu kommt, dass den neuen Haltern bewußt sein muss, dass es sich um ein Tier aus dem Ausland handelt, dessen Vorgeschichte im Zweifel unbekannt ist und die Tierheime/Vereine sich auf die Angaben der Vorbesitzer (soweit bekannt) oder auf die Erfahrungen der dortigen Tierschützer und/oder Pflegestellen, wo die bis zur Vermittlung untergebracht sind, verlassen müssen. Versuchen Sie daher eine gütliche Lösung mit dem Tierschutzverein zu erreichen und halten Sie diese zu Beweiszwecken schriftlich fest. Sollte der Verein sich weigern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.