zurück zur Übersicht Entfremdung Katze 26.02.2020 von Analena- Sophie B. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgendes Problem. Wir haben seit 9 Jahren zwei Katzen. Die eine ist eine Freigängerin und kommt eigentlich nur zum schlafen, kuscheln und essen. Sie befindet sich immer nur im Umkreis von höchstens 20 Metern, deshalb war sie nicht gechipt. Letztes Jahr haben wir mitbekommen, dass unsere Nachbarn sie anfüttern und in ihre Wohnung lassen. Eine Art Katzenklappe haben sie auch extra gebaut. Als wir sie konfrontiert haben, haben sie keine Einsicht gezeigt. Wir haben auch die Polizei gerufen, aber die hat uns nicht für voll genommen. Letzte Woche kam sie wieder zu uns, ohne das Halsband, was wir ihr damals umgemacht haben. Heute haben wir gesehen, dass sie ein neues umhatte. Wir haben erfahren, das unsere Nachbarn dies rangemacht haben. Zusätzlich haben sie gesagt, das die Katze vor Kurzem angefahren wurde und sie mit ihr zum Tierarzt gegangen sind, sie geimpft und gechipt haben. Sie haben uns nichts von all dem erzählt, erst als wir sie heute erneut konfrontiert haben. Sie sind im Glauben, dass sie alles richtig gemacht haben und tun so als wäre es ihre Katze. Wir sind extrem entsetzt darüber. Mit den Nachbarn kann man auch nicht reden, sie machen erst garnicht die Tür auf. Was kann man da jetzt tun, zwecks des gesetzten Chips? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Da Ihre Nachbarn Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und Ihnen die Transpondernummer mitzuteilen, damit Sie die Katze auf sich selbst registrieren können. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Die Nachbarn können Sie entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Um jedoch einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie dennoch zuvor versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig. Da Ihre Nachbarn Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und Ihnen die Transpondernummer mitzuteilen, damit Sie die Katze auf sich selbst registrieren können. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Die Nachbarn können Sie entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Um jedoch einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie dennoch zuvor versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.