zurück zur Übersicht Todkranker Kater als Gesund vermittelt 03.03.2020 von Hubert S. Uns wurde durch einen Tierschutzmitarbeiter ein frisch kastrierter junger Kater vermittelt. Nach vier Tagen bekam er ein Multiorganversagen. Der Kater wurde angeblich als gesund vermittelt. Leider war er es nicht und quälte sich bei uns zu Tode. Kann man gegen solche Menschen vorgehen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund des traurigen Todes Ihres Katers an mich wenden müssen. Leider ist Ihre Schilderung jedoch zu kurz um detailliert zu antworten. So müsste bekannt sein, ob Sie den Kater von einer Einzelperson oder von einem Tierschutzverein oder einem Tierheim mit einem Vertrag übernommen haben, ob es sich um einen Kater aus dem Ausland handelte, ob tierärztlich festgestellt werden konnte woran er verstorben ist, etc. . Zu prüfen ist daher, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht und in welcher Höhe (Rückzahlung der Gebühr, Tierarztkosten sowie Fahrtkosten zum Tierarzt) und ob der Verein bzw. der Mitarbeiter von der Krankheit wusste bzw. hätte wissen müssen, also ob eine arglistige Täuschung in Betracht kommt. In einem solchen Falle, müsste dann auch überlegt werden, ob das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden sollte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund des traurigen Todes Ihres Katers an mich wenden müssen. Leider ist Ihre Schilderung jedoch zu kurz um detailliert zu antworten. So müsste bekannt sein, ob Sie den Kater von einer Einzelperson oder von einem Tierschutzverein oder einem Tierheim mit einem Vertrag übernommen haben, ob es sich um einen Kater aus dem Ausland handelte, ob tierärztlich festgestellt werden konnte woran er verstorben ist, etc. . Zu prüfen ist daher, ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht und in welcher Höhe (Rückzahlung der Gebühr, Tierarztkosten sowie Fahrtkosten zum Tierarzt) und ob der Verein bzw. der Mitarbeiter von der Krankheit wusste bzw. hätte wissen müssen, also ob eine arglistige Täuschung in Betracht kommt. In einem solchen Falle, müsste dann auch überlegt werden, ob das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden sollte.