Foto: © Ann-Kathrin Fries
Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Hier sind verschiedene rechtliche Bereiche betroffen.
Zunächst zu Ihrer Haftung als Tierhalterin. Gemäß § 833 BGB müssen Sie für jeden Schaden, den Ihr Kater verursacht verschuldensunabhängig haften, und zwar jedes Mal, wenn es nachweislich Ihr Kater war. Wichtig ist allerdings, dass bei der Berechnung der Schadenshöhe ein Mitverschulden des Verletzten abzogen werden muss, um ein gerechtes Ergebnis zu kommen. In Ihrem Fall wäre also zu prüfen, ob das Verhalten der Dame (das weitere Joggen an Ihrem Haus vorbei und damit die Begegnung mit Ihrem Kater und einem bzw. weiteren „Übergriffen“ in Kauf nehmen) tatsächlich eine Mitschuld begründen kann. Dies hängt von den konkreten Einzelheiten Ihres Falles ab und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden.
Unabhängig davon ist jedoch zu bedenken, dass Ihre Versicherung bereits eine hohe Summe an Schmerzensgeld sowie Schadensersatz reguliert hat. Daher ist es durchaus möglich, dass die Versicherung Ihnen bei weiteren Schadensfällen den Vertrag kündigt. Dies könnte sich bei Abschluss eines neuen Vertrages nachteilig auswirken, da Sie angeben müssen, wer die vorherige Versicherung gekündigt hat, wie viele Vorschäden es gab und die Höhe dieser Schäden.
Nun zu der Frage, ob die Dame Ihnen den Freigang verbieten kann. So wie Sie der Dame nicht verbieten können, an Ihrem Haus vorbei zu laufen, kann diese Ihnen nicht verbieten, Ihrem Kater Freigang mehr zu gewähren bzw. Ihnen die Pflicht zur Wohnungshaltung auferlegen. Das kann im Übrigen auch weder die Polizei noch das Veterinäramt. Denkbar wäre jedoch, dass sie per Unterlassungsverfügung versucht, Ihnen gerichtlich aufzugeben, dass Sie dafür sorgen müssen, dass Ihr Kater ihr keine weitere Verletzungen mehr zufügt. Käme es zu einer solchen gerichtlichen Unterlassungsverfügung sind diese in der Regel Strafzahlungen für Verstöße verbunden.
Nicht nur aus den oben genannten rechtlichen Gründen, sollten Sie unbedingt versuchen, eine friedliche Lösung zu finden, da sich aus solchen Situationen schon oft regelrechte Nachbarschaftskriege entwickelt haben, bei denen es auch zu Angriffen gegen die Tiere kommt (Verletzungen, Giftköder, etc.).