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Probleme mit Tierschutzverein

von Jana R.

Guten Morgen, ich habe seit dem 28.11.2019 eine Tierschutzhündin aus dem Ausland  bei mir Zuhause zur Pflege, die ich gerne ganz zu mir nehmen möchte als Endstelle. Das Problem ist allerdings, dass die Frau vom  Tierschutzverein das nicht möchte. Es wurden mir Gründe genannt, die keinerlei Sinn ergaben, wie z. B. das  dass ich erst 22 Jahre alt sei und sich in meinem Leben so vieles noch verändern könnte (das kann sich aber doch bei jedem Menschen egal in welchem Alter auch, oder nicht?). Einer der weiteren Gründe war, dass ich keinen Garten hätte (dabei muss ich sagen ich wohne keine 5 Minuten Fußweg vom Rhein entfernt und gehe jeden Tag mir ihr dort spazieren) . Der Hund hat nun über die Monate auch endlich wirkliches vollstes   Vertrauen zu mir aufgebaut und blüht endlich auf, das sieht man auch auf Anhieb. Die Kleine und ich sind zu einem richtigem Team gewachsen selbst und unser Tierarzt hat zu mir gesagt, den Hund von mir weg zu nehmen, ist in keinster Weise im Interesse bzw. im Sinne des Tieres. Der Tierschutzverein ist zudem auch unzuverlässig, denn die Tierarztkosten wurden bislang auch noch nicht gezahlt, so wie es eigentlich abgesprochen war. Habe ich rechtlich eine Chance darauf, die Kleine doch noch zu behalten? Ich würde wirklich alles dafür geben, dass sie bei mir bleiben kann. Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste der hoffentlich schriftliche Pflegevertrag eingesehen werden, um zu prüfen, ob es sich um einen Pflegestellenvertrag mit der Option auf Übernahme handelt oder um einen reinen Pflegevertrag und was genau in dem Vertrag zur Rückholung des Hundes dort genau geregelt ist.
Rein rechtlich gesprochen handelt es sich bei einem reinen Pflegestellenvertrag in der Regel um einen Verwahrungsvertrag, wobei gerade kein Eigentum auf die Pflegestelle übergeht, sondern bei dem Verein verbleibt. Als Eigentümer kann er vereinfacht gesagt, frei darüber entscheiden, ob er Ihnen den Hund wie von Ihnen gewünscht vermittelt oder eben nicht.
Wichtig ist jedoch, was genau im Pflegestellenvertrag geregelt ist, wenn dort z.B. geregelt ist, dass der Verein den Hund nur dann zurückfordern darf, wenn Sie gegen eine Vertragsklausel verstoßen haben und kein Verstoß Ihrerseits vorliegt, dann könnte der Verein den Hund auch nicht zurückfordern. Oder falls in dem Vertrag eine Übernahmeoption enthalten ist und sie nachweislich alle Anforderungen erfüllt habe, so könnte bereits eine Übernahme stattgefunden haben. Da Sie schreiben, dass der Tierarzt die enge Bindung zwischen Ihnen bestätigt und die Trennung nicht zum Wohle der Hündin ist, bitten Sie ihn dies schriftlich zu bestätigen, um dies als Argument für Ihren Übernahmewunsch zu haben.
 

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