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Anspruch auf Schadensersatz

von Josephine S.

Hallo, ich habe mir am 19.04.2019 zwei Katzenjunge (Geschwister) bei einem Züchter gekauft. Eines der Kleinen musste ich nun bereits am 26.03.2020 einschläfern lassen. Die Diagnose lautete FIP, eine tödliche Viruserkrankung. Völlig geschockt erkundigte ich mich bei verschiedenen Tierärzten und auch online, wie es zu dieser Infektion bloß kommen konnte. Meine Katzen sind/waren reine Wohnungskatzen, was das Infektionsrisiko um ein Vielfaches senkt. Mir wurde gesagt, dass in vielen Fällen bereits eine Infektion im Mutterleib bzw. in den ersten Lebenswochen stattfindet. Somit lag sofort die Vermutung nahe, dass mein Kater schon vor dem Kauf das Virus, welches dann die tödliche FIP-Erkrankung hervorgerufen hat, in sich trug. Als ich die Diagnose bekam, habe ich mich sofort beim Züchter erkundigt, ob er so etwas bereits von anderen Käufern seiner Katzen gehört hat. Ich wurde nur mit der kurzen Antwort abgespeist, dass all seine Tiere gesund sind und er so etwas noch nicht gehört hätte. Ich habe damals für das Tier 450€ bezahlt, die Kosten für Untersuchungen, Medikamente und Einschläferung beliefen sich auf knapp 1500€. Dazu kommt, dass meine zweite Katze das Virus ebenfalls in sich trägt, dramatisch würde es werden, wenn dieses ebenfalls bei ihr mutiert und so FIP ausgelöst wird. Das Kuriose hab ich nach der Einschläferung erlebt. Ich habe den Züchter nochmals kontaktiert und gefragt, ob er neue Kätzchen abzugeben hat, da meine verbliebene nicht allein bleiben sollte. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass sie aufgrund der momentanen Lage nicht züchten. In den folgenden Tagen und Wochen, auf der Suche nach einer neuen Katze, stieß ich dann wiederholt auf Anzeigen des Züchters, welcher Katzen zum Verkauf anbot. Nochmals habe ich den Verkäufer kontaktiert, und wurde ziemlich harsch von ihm angefahren, dass ich woanders kaufen solle und davon Abstand nehmen soll, ihn zwecks der Erkrankung meiner Katze zu beschuldigen. Das ganze hat mir gezeigt, dass da etwas nicht stimmen kann und diesen Umgang und all das zuvor Geschehene möchte ich nicht einfach so auf mir sitzen lassen. Deswegen nun zu meiner Frage: Kann ich rein rechtlich auf Schadensersatz hoffen? Eine Blutuntersuchung der Elterntiere bzw der dort lebenden Tiere würde eindeutig zeigen, ob mein Tier bereits vor Kauf in Kontakt mit dem Virus gekommen ist und mir somit ein krankes Tier verkauft wurde. Einen Kaufvertrag habe ich natürlich, darin steht jedoch nicht, dass das Tier bei Abgabe frei von Krankheiten ist. Vielen Dank schon einmal! Mit freundlichen Grüßen Josephine

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen und so frühen Tod Ihres Katers an mich wenden müssen. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Da in der Praxis eine Vielzahl aller Katzen mit dem zunächst harmlosen FCoVirus infiziert sind und es auch oft zur Mutation und der tödlich verlaufenden Krankheit FIP kommt, müssen sich auch Gerichte immer wieder mit FIP beschäftigen. Eine recht aktuelle Entscheidung hierzu hat das Amtsgericht Oberndorf am Neckar am 18.10.2018 gefällt, wonach die bloße FCoV-Infektion eines Katers, sofern es noch zu keiner Erkrankung an FIP gekommen ist, keinen Sachmangel nach § 434 BGB darstellt. Die Katzen-Käuferin ging gegen das Urteil zwar in Berufung, jedoch hat auch das Berufungsgericht (Landgericht Rottweil) am 17.04.2019 wie das Amtsgericht entschieden und ihre Berufung zurückgewiesen.
Bei der Frage nach der Haftung eines Verkäufers wegen FIP geht es um Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag. Da der Kater „erst“ elf Monate nach der Übergabe verstorben ist, nehme ich an, dass die ersten Anzeichen für FIP sich wahrscheinlich nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe, sondern „erst“ später gezeigt haben. Daher müssten Sie beweisen können, dass der Kater bei der Übergabe am 19.04.2019 an FIP erkrankt war und nicht nur mit dem FoC-Virus infiziert war. Dies müsste zur Not durch ein Sachverständigen Gutachten geprüft und beantwortet werden.
Um zu prüfen, ob Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können und in welcher Höhe Sie einen Schadensersatzanspruch haben könnten (Kaufpreis, Tierarztkosten, Fahrtkosten) sollten Sie sich bei weiterem Bedarf  am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden. Da ein möglicher Anspruch zwei Jahre nach der Übergabe, also im April des nächsten Jahres verjährt, sollten Sie sich zeitnah beraten lassen.

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