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Falsche Angaben zum Tier bei Verkauf erhalten

von Martin F.

Schönen guten Morgen Fr. Fries. Meine Lebensgefährtin und ich waren lange auf der Suche nach einem passenden Hund. Auf eBay Kleinanzeigen fanden wir dann einen angeblich 18 Monate alten Neufundländer, der aus zeitlichen Gründen abgegeben werden musste. Wir vereinbarten einen Termin bei uns zum Kennenlernen. Da für uns alles gepasst hat, durfte unser Balu auch direkt da bleiben. In unserer Verliebtheit, haben wir den Heimtierausweis entgegengenommen und nicht wirklich kontrolliert. Nun ist uns aufgefallen das Balu schon 3 Jahre alt ist und sein Geburtsdatum nachträglich geändert wurde. Ebenso wurde ein Vorbesitzer ausgestrichen. Auch gibt es Hinweise, dass ein Hüftschaden vorliegt. Der Hund wurde uns als gesund übergeben. Nach mehreren Telefonaten mit anderen Vorbesitzern und dem Züchter kam heraus, dass wir von den Verkäufern in jeder Hinsicht belogen wurden. Uns erwarten nun, falls wir ihn behalten, im schlimmsten Fall sehr hohe Tierarztkosten. Es gibt einen handschriftlichen Kaufvertrag, wo drin steht, dass Balu gesund ist und wir bei Krankheit eine gemeinsame Lösung finden. Und auch steht darin, dass falls er abgegeben werden muss, er nur an die Verkäufer zurückgegeben werden darf. Nun die Fragen: Haben wir ein Anrecht auf Rückgabe und Erstattung der entstandenen Kosten inkl des Kaufpreises? Können wir falls keine Rückgabe erfolgt, die Vorbesitzer zur Zahlung der Tierarztkosten heranziehen? Der Kauf ist nun ca eine Woche her. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Martin F.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie sich von den Verkäufern getäuscht fühlen und den Hund zurückgeben wollen, geht es rechtlich gesprochen um die Fragen, ob Ihnen ein gesetzliches und/oder kaufvertragliches Rücktrittsrecht zusteht gegen Rückerstattung des Kaufpreises und ob Sie darüber hinaus noch einen weiteren Schadensersatzanspruch haben könnten.
Da Sie eine arglistige Täuschung durch die Verkäufer vermuten, müssten Sie dies im Zweifel beweisen können. Sollte der Verkäufer dies bestreiten, müsste anhand der Informationen, die Sie bereits zusammengetragen haben, des Kaufvertrages, der Verkaufsanzeige (sofern noch vorhanden!) und Ihrer Korrespondenz mit den Verkäufern, geprüft werden, ob Sie Ihrem Verkäufer sowohl die Kenntnis des falschen Alters als auch die Kenntnis des Hüftschadens nachgewiesen werden kann. Sichern Sie daher wenn noch nicht geschehen, mögliche Beweismittel per Screenshot etc.
Erst nach dieser Prüfung und dem Ergebnis Rücktritt möglich oder nicht, Nachweis arglistige Täuschung kann dann auch im zweiten Schritt geprüft werden, ob Ihnen ein Schadensersatz gegen Ihren Verkäufer zustehen aufgrund der notwendig werden Tierarzt- und wahrscheinlich Physiotherapiekosten.
Sollen Sie sich bisher nicht mit Ihrem Verkäufer geeinigt haben, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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