zurück zur Übersicht Hundekontakt 25.04.2020 von Maren B. Hallo Frau Fries, mir begegnet beim Spaziergang mit meinem Hund immer mal wieder ein Mann mit einem kleinen, noch jungen Hund und einem Kleinkind (zwei Jahre alt). Weil mein Hund nicht so gut mit Junghunden kann, leine ich ihn an. Der Hundehalter lässt seinen Hund mit Kind trotzdem auf meinen Hund zulaufen. Beim ersten Vorfall hab ich ihn darauf hingewiesen, dass Kinder nicht ans andere Ende der Leine gehören und man zwei angeleinte Hunde kontaktlos aneinander vorbei führt. Beim nächsten Zusammentreffen hat er dann provokativ Kind und Hund wieder auf meinen Hund zulaufen lassen, woraufhin mein Hund schon anfing zu knurren. Ich hab ihn daraufhin erneut drauf aufmerksam gemacht, dass das so nicht geht und er das wissen müsse, denn in Niedersachsen besteht die Pflicht, den "Hundeführerschein" zu machen. Kann ich den Halter irgendwie melden? Mein Anliegen scheint bei ihm ja auf wenig fruchtbaren Boden zu fallen. Mit freundlichen Grüßen, M. B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie in Niedersachsen leben und das dortige Landeshundegesetz (NHundG) sehr streng ist sollten Sie gut überlegen, ob der Weg über eine Anzeige bei einer Behörde sinnvoll ist. Anlaß dieser Überlegung ist Ihre Schilderung, dass Ihr eigener Hund offensichtlich (aus welchen Gründen auch immer) „es nicht gut mit Junghunden kann“ und Sie ihn daher anleinen um einen Kontakt zu vermeiden. Auch wenn es noch so ärgerlich ist, dass der andere Hundehalter Ihre berechtigte Bitte die Hunde kontaktlos und angeleint aneinander vorbeizuführen ignoriert, könnte die Behörde im schlimmsten Fall zu Ihren Lasten § 7 NHundG prüfen, der schon bei dem begründeten Verdacht (!) einer möglichen Gefahr durch den Hund die Gefährlichkeit vorsieht. Versuchen Sie wenn möglich vielleicht in einem Gespräch ohne Hunde die Situation friedlich zu klären, um so den Streß für Sie und Ihren Hund bei der Begegnung mit dem „Trio“ und letztlich einen Zwischenfall unbedingt zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie in Niedersachsen leben und das dortige Landeshundegesetz (NHundG) sehr streng ist sollten Sie gut überlegen, ob der Weg über eine Anzeige bei einer Behörde sinnvoll ist. Anlaß dieser Überlegung ist Ihre Schilderung, dass Ihr eigener Hund offensichtlich (aus welchen Gründen auch immer) „es nicht gut mit Junghunden kann“ und Sie ihn daher anleinen um einen Kontakt zu vermeiden. Auch wenn es noch so ärgerlich ist, dass der andere Hundehalter Ihre berechtigte Bitte die Hunde kontaktlos und angeleint aneinander vorbeizuführen ignoriert, könnte die Behörde im schlimmsten Fall zu Ihren Lasten § 7 NHundG prüfen, der schon bei dem begründeten Verdacht (!) einer möglichen Gefahr durch den Hund die Gefährlichkeit vorsieht. Versuchen Sie wenn möglich vielleicht in einem Gespräch ohne Hunde die Situation friedlich zu klären, um so den Streß für Sie und Ihren Hund bei der Begegnung mit dem „Trio“ und letztlich einen Zwischenfall unbedingt zu vermeiden.