zurück zur Übersicht Hund gekauft mit falschen Angaben 26.04.2020 von Franzi W. Einen schönen Guten Tag. Meine Freundin hat eine Hündin gekauft mit einem Ratenzahlungsvertrag. Dieser enthält aber keine Daten von Verkäufer oder Käufer nur die Unterschrift von beiden. Ist dieser trotzdem rechtskräftig? Des weiteren haben wir raus gefunden über den Bruder unserer neuen Hündin und der Züchterin, dass unsere Hündin uns mit einem falschen Geburtsdatum und unter Angaben einer falschen Rasse gegeben worden ist. Wie sollen wir uns nun verhalten ? Ist der Vertrag trotzdem gültig und wir müssen die Hündin bezahlen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich können alle Verträge mündlich und sogar konkludent abgeschlossen werden um wirksam zu sein (so z.B. der Einkauf beim Bäcker, Supermarkt, Kiosk usw.), es sei denn im Gesetz ist eine Schriftform oder sogar eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben, wie z.B. beim Kauf eines Grundstücks. Dass man jedoch jeden Vertrag zur Klarheit und zu Beweiszwecken nicht nur schriftlich, sondern auch vollständig festhalten sollte, zeigt Ihr Fall. In Ihrem Fall haben sich Verkäufer und Käuferin offensichtlich darüber geeinigt, dass das Eigentum an dieser speziellen Hündin übergehen soll, dass ein bestimmter Kaufpreis dafür gezahlt werden soll und dass dieser in Raten abgezahlt werden darf. Da die Hündin auch übergeben wurde, dürfte der Vertrag wirksam zustande gekommen sein. Da im deutschen Vertragsrecht der Grundsatz der Vertragstreue gilt (Verträge sind einzuhalten) haben sich beiden Seiten an ihre Pflichten zu halten, der Verkäufer muss das Eigentum an dem Hund übereignen und der Käufer muss den Kaufpreis bzw. die Raten wie vereinbart bezahlen. Da Sie fragen, ob der Vertrag rechtskräftig ist und ob Sie die Hündin bezahlen müssen, nehme ich an, dass Sie sie gern zurückgeben und den Kaufpreis nicht bezahlen wollen. Rechtlich gesprochen, wäre dies ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Ob ein solches Rücktrittsrecht aufgrund des falschen Geburtsdatums und der falschen Rassebezeichnung besteht oder ob lediglich eine Minderung des Kaufpreises in Frage käme, müsste anhand der Einzelheiten geklärt werden, so müsste die Verkaufsanzeige und das unterschriebene Schriftstück eingesehen werden. Des Weiteren muss auch geprüft werden, ob der Verkäufer das richtige Geburtsdatum und die richtige Rasse kannte und Ihre Freundin absichtlich darüber getäuscht hat, da sie dies im Zweifel beweisen können muss. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich können alle Verträge mündlich und sogar konkludent abgeschlossen werden um wirksam zu sein (so z.B. der Einkauf beim Bäcker, Supermarkt, Kiosk usw.), es sei denn im Gesetz ist eine Schriftform oder sogar eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben, wie z.B. beim Kauf eines Grundstücks. Dass man jedoch jeden Vertrag zur Klarheit und zu Beweiszwecken nicht nur schriftlich, sondern auch vollständig festhalten sollte, zeigt Ihr Fall. In Ihrem Fall haben sich Verkäufer und Käuferin offensichtlich darüber geeinigt, dass das Eigentum an dieser speziellen Hündin übergehen soll, dass ein bestimmter Kaufpreis dafür gezahlt werden soll und dass dieser in Raten abgezahlt werden darf. Da die Hündin auch übergeben wurde, dürfte der Vertrag wirksam zustande gekommen sein. Da im deutschen Vertragsrecht der Grundsatz der Vertragstreue gilt (Verträge sind einzuhalten) haben sich beiden Seiten an ihre Pflichten zu halten, der Verkäufer muss das Eigentum an dem Hund übereignen und der Käufer muss den Kaufpreis bzw. die Raten wie vereinbart bezahlen. Da Sie fragen, ob der Vertrag rechtskräftig ist und ob Sie die Hündin bezahlen müssen, nehme ich an, dass Sie sie gern zurückgeben und den Kaufpreis nicht bezahlen wollen. Rechtlich gesprochen, wäre dies ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Ob ein solches Rücktrittsrecht aufgrund des falschen Geburtsdatums und der falschen Rassebezeichnung besteht oder ob lediglich eine Minderung des Kaufpreises in Frage käme, müsste anhand der Einzelheiten geklärt werden, so müsste die Verkaufsanzeige und das unterschriebene Schriftstück eingesehen werden. Des Weiteren muss auch geprüft werden, ob der Verkäufer das richtige Geburtsdatum und die richtige Rasse kannte und Ihre Freundin absichtlich darüber getäuscht hat, da sie dies im Zweifel beweisen können muss. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.