zurück zur Übersicht Fütterung von Katzen 29.04.2020 von Daniela S. Mein Nachbar füttert schon lange ohne meine Erlaubnis meine Katzen. Schon mehrfach mündlich und schriftlich das Füttern untersagt. Da meine Katzen Spezialfutter benötigen und er das nicht füttert, habe ich hohe Tierarzt-Rechnungen. Und er hört einfach nicht auf. Was kann ich noch tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufenden Katzen auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet und entstehen Ihnen durch das Futter des Nachbarn Tierarztkosten, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung, sowie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihr Nachbar die Katzen füttert und für den Schadensersatz müssen Sie zudem beweisen können, dass sein Futter Ihren Katzen schadet bzw. dass dieses Futter eine Behandlung durch den Tierarzt notwendig macht. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten und vorliegenden Dokumente nicht bewerten. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor noch versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufenden Katzen auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet und entstehen Ihnen durch das Futter des Nachbarn Tierarztkosten, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung, sowie einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass Ihr Nachbar die Katzen füttert und für den Schadensersatz müssen Sie zudem beweisen können, dass sein Futter Ihren Katzen schadet bzw. dass dieses Futter eine Behandlung durch den Tierarzt notwendig macht. Die Beweislage läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten und vorliegenden Dokumente nicht bewerten. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt zu vermeiden, sollten Sie vor einem Prozess zuvor noch versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.