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Hund übernommen, Vorbesitzer haben ihn nach 10 Monaten gewaltsam entwendet, Eigentumsfrage

von Kea J.

Hallo, vor 10 Monaten habe ich einen Hund von einer Familie übernommen. Ich habe mich dann um die Erstellung eines Schutzvertrages gekümmert und habe den Hund zusammen mit einer Freundin abgeholt. Eine Schutzgebühr wurde nicht gezahlt. Eine der Töchter (volljährig) hatte den Vertrag dann unterschrieben. Vor ungefähr zwei Wochen bekam ich dann eine Nachricht, dass sie den Hund gerne zurück haben würden (als Grund wurde die schlechte psychische Verfassung des Vaters genannt, eine Therapie wolle er nicht machen, Hoffnung wurde in die Rückkehr des Hundes gesetzt), dies verneinte ich. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass sie für einen Besuch vorbei kommen könnten, um ihn wenigstens noch einmal sehen zu können und prüfen zu können, ob mit ihm alles in Ordnung sei (dies hatte vorher aus terminlichen Gründen nie geklappt). Ich wollte gerne bis nach der Pandemie warten, dies wurde aber nicht akzeptiert und ich wurde weiter bedrängt. Da ich auch keinen Streit wollte, sie zwischenzeitlich auch schon mit Anwalt drohten, da wir im Vertrag eine Klausel mit Besuchsrecht haben, habe ich dann nachgegeben unter der Bedingung, dass nur einer erscheine und die Abstandsregelungen eingehalten werden würden. Zum Treffen habe ich dann zur Sicherheit die Freundin mitgenommen, die auch schon bei der Übergabe letztes Jahr dabei war und alles lief auch erst gut. Der Hund lief ohne Leine auf der Wiese, da dort auch andere Hunde waren, plötzlich kamen zwei andere Personen (die neue Freundin des Vaters und der Freund der Tochter, die mir und auch dem Hund bis dahin noch fremd waren), da hätte ich schon abbrechen sollen, habe ich aber nicht gemacht, hatte den Hund aber schon in meiner Nähe. Plötzlich fiel der Satz: Wir wollen den Hund heute auch mit nach Hause nehmen. Ich habe dann direkt gesagt, dass wir dann jetzt gehen, war gerade dabei ihn an die Leine zu nehmen, da kamen sie schon zu dritt und haben ihn weggezerrt und an ihre Leine gemacht. Meine Freundin und ich haben uns wohl noch gewehrt, aber der Hund war schon so verwirrt und fing an die drei Leute anzubellen und anzuknurren, ich wollte nicht, dass er verletzt wird und war auch unter Schock und dann waren sie weg. Es wurde diese Begründung gegeben (dies ist auch meine eigentliche Frage): die Tochter hätte den Vertrag nicht unterschreiben dürfen, weil die Mutter der eigentliche Eigentümer des Hundes wäre, deshalb wäre der Vertrag nicht rechtskräftig. Knackpunkt der ganzen Geschichte ist nun, herauszufinden, ob der Hund mein Eigentum ist/war und ob dann ein Diesbstahl vorliegt, dies hat mir auch die Polizei gesagt. Also ganz kurz: wenn die volljährige Tochter im Namen der Eltern/des Eigentümers handelt(weil ihr gesagt worden wäre: "Der Hund müsse weg.")und den Familienhund an eine dritte Person weitergäbe ohne diese Person darüber aufzuklären, dass sie nicht der eigentliche Eigentümer ist, in wie weit ist der Vertrag dann rechtens? Ob mündlich oder schriftlich, für einen mündlichen Vertrag ist auch ein Zeuge vorhanden. Und würde, wenn der eigentliche Eigentümer monatelang nicht handelt, das Eigentumsrecht an diese dritte Person übergehen? Ich hoffe, ich habe alles klar und weitestgehend sachlich geschildert und Sie können mir weiterhelfen. Danke.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, sie den Verkauf bereuen oder auch wenn sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Auch dass der Hund dann bei einem Treffen gegen den Willen des neuen Halters einfach mitgenommen wird, kommt leider oft vor.
Dies ist jedoch - eigentlich - nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn kein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen wird, so wird doch ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag vorliegen, problematisch ist dann nicht die Wirksamkeit, sondern die Beweisbarkeit. Von dem Vertrag kann der ehemalige Eigentümer daher nur dann zurücktreten, wenn Sie beide dies in dem Vertrag vereinbart haben oder wenn ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht.
In Ihrem geschilderten Fall erscheint die Situation leider nicht so klar, da hier verschiedene Personen gehandelt haben und weil kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, sondern Sie den Hund „kostenlos“ übernommen haben und damit rechtlich ein Schenkungsvertrag vorliegt. Da Sie den Hund übergeben bekommen haben, handelte es sich um eine so genannte „Handschenkung“. Ein Widerruf bzw. Rückgängigmachen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, daher nehme ich an, dass daher nun behauptet wird, dass die Tochter den Vertrag hätte nicht unterschreiben dürfen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere wichtig zu wissen, wer bei der Übergabe alles dabei war – also ob auch die Mutter und angebliche Eigentümerin anwesend war, wer als Vertragspartner eingesetzt wurde, wer im Impfausweise steht usw.
Auch wenn die Mitnahme des Hundes gegen Ihren Willen eine verbotene Eigenmacht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt, hängt Ihr möglicher Herausgabeanspruch davon ab, unter anderem davon ab, ob Sie durch die Übergabe und die Schenkung rechtlich Alleineigentümerin des Hundes geworden sind und ob Sie erfolgreich Rechte aus Eigentum und/oder Besitz geltend machen können. Da die Prüfung der Eigentumslage jedoch sehr kompliziert ist und von allen Einzelheiten und dem Text des geschlossenen Schutzvertrages abhängt ist, eine Bewertung an dieser Stellen nicht möglich. Hierzu sollten Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.

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